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Schreiben vom Landgericht Freiburg


Baden-Württemberg
Landgericht Freiburg
Der Präsident
(Eingang 28.07.2017) 

Landgericht, Salzstraße 17, 79098 Freiburg im Breisgau

Frau
Gertrud Moser
...............Straße ...
79589 Binzen

 

Datum: 24.07.2017
Durchwahl: 0761 2...............
Aktenzeichen: E 140 - Moser (42/17)
(Bitte bei Antwort angeben)

Dienstaufsicht
Ihre Eingaben vom 11.07.2017 und 12.07.2017

Sehr geehrte Frau Moser,

Ihre Eingabe vom 11.07.2017 mit Ergänzungen vom 12.07.2017 habe ich zur Kenntnis genommen. Sie schildern darin den Gang eines für Ihre Person eingeleiteten Betreuungsverfahrens sowie diverser Straf- und Zivilverfahren.

Ein Anliegen, das der Dienstaufsicht des Landgerichtspräsidenten unterfällt, kann ich Ihrem Schreiben jedoch nicht entnehmen.

Ich weise daher vorsorglich daraufhin, dass es dem Landgerichtspräsidenten verwehrt ist, im Wege der Dienstaufsicht auf richterliche Entscheidungen Einfluss zu nehmen; dies verbietet die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit.

Eine Änderung gerichtlicher Entscheidungen findet daher lediglich auf ein zulässig eingelegtes Rechtsmittel durch ein im Rechtszug höheres Gericht statt.

Soweit Sie eine Klage beabsichtigen, deren Streitwert 5.000 € übersteigt und die deshalb zum Landgericht zu erheben wäre, müsste diese durch einen Rechtsanwalt erfolgen und den Formerfordernissen der Zivilprozessordnung entsprechen.

Von diesen Formerfordernissen kann auch dann nicht abgesehen werden, wenn Sie zunächst, sofern Sie die Kosten eines Rechtsstreits nicht aufbringen können, ohne Hilfe eines Anwaltes Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage stellen. Auch diese beabsichtigte Klage, die dem Prozesskostenhilfeantrag beizufügen ist, müsste zumindest einen konkreten Beklagten erkennen lassen.

Diese Voraussetzungen erfüllt Ihr Schreiben vom 11.07.2017 nicht, da Sie mehrere Personen und Institutionen nennen, die Sie für einen angeblich erlittenen Schaden verantwortlich machen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung
Wahle

Vizepräsidentin des Landgerichts
 


Geändert am:   10.01.2019

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