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Justitia
  
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Amtsgericht an Anwalt 12
(mit eigener Struktur und Hervorhebungen,
Davon erfahren am 7.09.2017
bei der Akteneinsicht.
Abschrift am 07.11.2017 von meinen Fotos bei der Nov- Akteneinsicht


AS 129

Amtsgericht  Lörrach

Lörrach, 20.7.2017

.....

Da nunmehr die beigezogene Akte 6 C 472/16 vorliegt, können zu Ihrer beabsichtigten Rechtsverfolgung folgende Ausführungen gemacht werden:

Zum Antrag Ziffer 1:

Soweit Sie die Feststellung der Unwirksamkeit des im Verfahren geschlossenen Vergleichs begehren, bestehen schon Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit einer solchen Klage.

Ein solches Begehren ist nämlich grundsätzlich in dem Verfahren, in welchem der Vergleich geschlossen wurde, vorzubringen und dort entsprechende Anträge zu stellen.

Der neuen Klage steht deshalb die bereits bestehende Rechtshängigkeit gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO entgegen (vgl. MüKoBGB/Habersack, 7. Auflage 2017, § 778 Rn. 93 m.w.Nachw.).

Zum Antrag Ziffer 1:

Soweit Sie ein Schmerzensgeld wegen Rufschädigung durch die Beklagte begehren, fehlt es bisher an einem substantiierten Vortrag.

Die bloße Angabe, die Beklagte habe sich "ganz einfach bösartig und rufschädigend verhalten" ist nicht ausreichend.

Es ist im Übrigen nicht Aufgabe des Gerichts, aus den zahlreichen in Bezug genommenen Schriftsätzen anderer Verfahren oder aus Anlagen rufschädigende Äußerungen der Beklagten zur Begründung des Klageantrags herauszusuchen.

Bisher fehlt es auch an Ausführungen dazu, in welcher Größenordnung ein Schmerzensgeld mit der Klage geltend gemacht werden soll (s. hierzu Zöller/Greger, 31. Auflage 2016, § 253 Rn. 14).

Zu den Ausführungen erhalten Sie Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zweier Wochen ab Zugang des Schreibens.

Mit Ablauf der Frist muss mit einer Entscheidung über den Prozesskostenhilfe -Antrag gerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

x

Richter

 

   
   
   
Seite 1 fehlt
   

 

- 2 -


AS 133

- 2 -

Zur Größenordnung des Schmerzensgeldanspruches nehme ich auf den beigefügten Umsatzsteuerbescheid für 2015 vom 21.6.2016 - Bemessungsgrundlage: EUR ............  Bezug.

Im Jahr 2016 habe ich keine Umsatzsteuer bezahlt.
Ich werde als Kleinunternehmer ((§ 19 UStG) vom Finanzamt Lörrach geführt.

Gerichtspost kann mir im von mir genutzten Anwaltsfach ...... zugestellt werden an Stelle von Postzustellungen.

 

Beizuziehende Bezugs-Verfahren aus dem Mandatsverhältnis:

 

Amtsgericht Lörrach   Aktenzeichen 2 C 1446/14
  Moser ./. Nachbarin-X 3 S 24/15 LG Freiburg
    2 C 1840/15
  Moser ./. Anwalt 12 6 C 472/16
    3 C 83/17
  Anwalt 12 ./. Moser 3 C 909/16
 

2 C 59/17

 
Verwaltungsgericht Freiburg 4 AR 48/14
  Moser ./. Land BW 4 K 2170/15
    4 K 2590/15
  Moser ./. Landkreis LÖ 4 K 2449/15
    4 K 1908/15

+   

 

4 K 2377/15 (LG Freiburg 2 C 29/16)

    1 S 493/16 + VGH BW
   

1 S 1221/16

    4 K 2591/15
Staatsanwaltschaft Freiburg
Zweigstelle Lörrach
82 Js 1826/16
  Ermittlungsverfahren
./. Anwalt 12 wegen Nötigung
 


- 3 -


AS 135

- 3 - 

Rechtsanwaltskammer Freiburg
Beschwerde Gertrud Moser

BA/39/2016

Die Beschwerdeschreiben füge ich bei:
 
 
  RAK vom 24.2.2016
Beschwerde vom 15.2.2016 mit Anlagen


Anlage K 17.1

  Beschwerde vom 25.2.2016

Anlage K 17.2

  RAK vom 11.5.2016
Beschwerde vom 5.4.2016


Anlage K 17.3

 
Rüge-Bescheid vom 3.5.2016


Anlage K 18

  Wiederaufnahmeverfahren
AGH 17/2017 II


Anlage K 19

  Prozesskostenhilfe-Zurückweisung vom 5.7.2017

Anlage K 20



Anwalt 12
Rechtsanwalt

Anlagen


Geändert am:   11.01.2019

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