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Brief von Anwalt 14 an Anwalt 12

Abschrift am 7.11.2017


Anwalt14-Adresse .....

Rechtsanwalt
Anwalt 12
.................

795.... Lörrach

04.07.2017

Betr.: Ihre vormalige Mandantin, Frau Gertrud Moser, .....Adresse

 

Sehr geehrter Herr Kollege,

unter Vorlage beigefügter Vollmacht zeige ich an, dass ich Ihre vormalige Mandantin vertrete, wobei es zunächst hier um zwei Fälle geht, nämlich:

1. So haben Sie meiner Mandantin mit Schreiben vom 23.11.15 zwei Entschädigungsbeträge wegen Abbruch der Prozessvertretung in den Verwaltungsrechtssachen 4 K 2170/15 und 4 K 2449/15 mit insgesamt brutto € 865,37 in Rechnung gestellt, die meine Mandantin in Unkenntnis dessen, dass sie gar nicht zahlungspflichtig war, seinerzeit aber bezahlt hat.

Da in Wirklichkeit aber gar keine Zahlungspflicht bestand, keine Rechtsgrundlage für eine angebliche "Entschädigung" gegeben war, habe ich Sie namens meiner Mandantin aufzufordern, diesen Betrag von € 865,37 bei Setzung einer Frist von 10 Tagen bei Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte auf mein Konto zu überweisen.

2. Zudem hat mir meine Mandantin Ihre Schreiben vom 22.12.2016 und 16.06.2017 übermittelt, wobei Sie in letzterem Schreiben von meiner Mandantin wegen angeblicher Rufschädigung einen Betrag von € 4.977,-- bezahlt verlangen.

Da meine Mandantin in Wirklichkeit gar keine Rufschädigung Ihnen gegenüber begangen hat, vielmehr zutreffend sind, gibt es auch für diese Schadenersatzforderung keine Rechtsgrundlage, weshalb dieselbe als unbegründet zurückgewiesen wird.

Wenn Sie dennoch meinen, Ihnen würde eine solche Forderung zustehen und Sie müssten meine Mandantin verklagen, kann mir gerne eine Klage zugestellt werden.

Hierfür bin ich dann zustellungsbevollmächtigt. Meine Mandantin wird sich hier bestens zu wehren wissen.

Mit kollegialen Grüßen

Anwalt 14

Rechtsanwalt

G. Moser

 

Kommentar am 15.07.2017:
 

Geändert am:   10.01.2019

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