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Rechtsanwalt
Anwalt 12
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795.... Lörrach
04.07.2017 Betr.: Ihre vormalige Mandantin, Frau Gertrud
Moser, .....Adresse Sehr geehrter Herr Kollege,
unter Vorlage beigefügter Vollmacht zeige ich an, dass ich Ihre
vormalige Mandantin vertrete, wobei es zunächst hier um zwei
Fälle geht, nämlich: 1. So haben Sie meiner Mandantin mit
Schreiben vom 23.11.15 zwei Entschädigungsbeträge wegen Abbruch
der Prozessvertretung in den Verwaltungsrechtssachen 4 K 2170/15
und 4 K 2449/15 mit insgesamt brutto € 865,37 in Rechnung
gestellt, die meine Mandantin in Unkenntnis dessen, dass sie gar
nicht zahlungspflichtig war, seinerzeit aber bezahlt hat. Da
in Wirklichkeit aber gar keine Zahlungspflicht bestand, keine
Rechtsgrundlage für eine angebliche "Entschädigung" gegeben war,
habe ich Sie namens meiner Mandantin aufzufordern, diesen Betrag
von € 865,37 bei Setzung einer Frist von 10 Tagen
bei Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte auf mein
Konto zu überweisen. 2. Zudem hat mir meine Mandantin Ihre
Schreiben vom 22.12.2016 und 16.06.2017 übermittelt, wobei Sie
in letzterem Schreiben von meiner Mandantin wegen angeblicher
Rufschädigung einen Betrag von € 4.977,-- bezahlt verlangen.
Da meine Mandantin in Wirklichkeit gar keine Rufschädigung
Ihnen gegenüber begangen hat, vielmehr zutreffend sind, gibt es
auch für diese Schadenersatzforderung keine Rechtsgrundlage,
weshalb dieselbe als unbegründet zurückgewiesen wird. Wenn Sie
dennoch meinen, Ihnen würde eine solche Forderung zustehen und
Sie müssten meine Mandantin verklagen, kann mir gerne eine Klage
zugestellt werden. Hierfür bin ich dann
zustellungsbevollmächtigt. Meine Mandantin wird sich hier
bestens zu wehren wissen. Mit kollegialen Grüßen Anwalt 14
Rechtsanwalt
G. Moser |