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Brief zur Klage beim Amtsgericht
Lörrach gegen Anwältin 10
veröffentlicht am 17.05.2017
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Moser-Adresse...............
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Binzen, 15.05.2017
5 C 1601/16
Moser, G. ./. Anwältin 10
wegen Forderung oder Schadenersatz
Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten
vom 31. Mai 2017, Eingang bei mir am 3. Juni 2017
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1. |
Im Moment wird geprüft, ob doch
noch eine Berufung beim Landgericht Freiburg möglich ist. Die
Frist dazu ist noch nicht abgelaufen.
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2. |
Ich stelle wiederholt fest, dass
folgende staatliche Institutionen mir wichtige übliche Rechte
verweigert haben und somit gegen Grund- und Menschenrechte
verstoßen haben:
Polizei bis zum Innenministerium, Landratsamt Lörrach,
Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht
Karlsruhe, Staatsanwaltschaft.
Dadurch wurde ich faktisch bestraft, und zwar durch hohe
Anwalts- und Gerichtskosten und natürlich durch Psychoterror und
Rufmord.
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3. |
Mein Fall entspricht nicht den
Gegebenheiten In einem demokratischen Rechtsstaat.
Daher ist es keine Übertreibung, dass nationalsozialistische
Tendenzen bei den beteiligten Institutionen zu erkennen sind.
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4. |
Durch die Begründungen in 2. und 3.
ist es sittenwidrig, dass ich die beantragten Kosten der
Beklagten zahlen soll.
Damit fordere ich das Amtsgericht Lörrach
auf,
die Kosten selbst zu zahlen.
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Die Justizschlampereien beim Amtsgericht Lörrach habe ich nicht
zu vertreten!
G. Moser
(Nicht-Juristin)
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Kommentar am 17.05.2017:
Natürlich kommt demnächst trotzdem der Bescheid, dass ich an
Anwältin 10
650 Euro + Verzinsung zahlen muss.
Die Mitarbeiter/innen beim Amtsgericht Lörrach arbeiten ihre
einzelnen Aktenzeichen ab, mehr nicht. Übergeordnete Gesetze,
wie die europäischen Menschenrechte interessieren nicht. |
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