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Blinde,
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Justitia
  
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Anwalt 12 an Landgericht am 4.4.2017
(mit eigener Struktur und Hervorhebungen, Eingang bei mir 07.04.2017)


Anwalt 12 - Adresse 

Landgericht Freiburg

Freiburg

Lörrach, 4.4.2017

3 T 32/17

6 C 472/16
 

In Sachen

Moser ./.   Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung;
hier Beschwerde wg. Richterablehnung

 

habe ich zur sofortigen Beschwerde in eigener Sache vom 6.2.2017 mitzuteilen, dass das dort erwähnte Prozesskostenhilfeverfahren Anwalt 12 ./.  Moser wegen Forderung - LG: 3 T 325/16 - beendet ist durch Verneinung der Erfolgsaussicht mit Beschwerdeentscheidung des Einzelrichters W. vom 24.3.2017.

 

Das Richterablehnungsverfahren wird nach Ansicht des Verfügungsbeklagten in eigener Sache davon jedoch nicht berührt.

 

Die Zulässigkeit meines Prozesskostenhilfe-Gesuches vom 28.11.2016 und eine Erfolgsaussicht sind nach §§ 927, 936 ZPO nicht zu verneinen:
Die Aufhebung der einstw. Verfügung vom 15.4.2016 (AS 11) und des Vergleiches vom 9.6.2016 kann wegen veränderter Umstände angestrebt und beantragt werden. Die Umstände müssen auch nicht "später entstanden" sein.

 

Anwalt 12
Rechtsanwalt

Beschwerdeführer in eigener Sache
 


GM-Kommentar:
Anwaltplage und Justizplage für mich


Geändert am:   10.01.2019

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