Anwalt 12 - Adresse
Landgericht Freiburg
Freiburg
Lörrach, 4.4.2017
3 T 32/17
6 C 472/16
In Sachen
Moser ./. Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung;
hier Beschwerde wg. Richterablehnung
habe ich zur sofortigen Beschwerde in eigener Sache vom 6.2.2017
mitzuteilen, dass das dort erwähnte
Prozesskostenhilfeverfahren Anwalt 12
./. Moser wegen Forderung - LG: 3 T 325/16 -
beendet ist durch Verneinung der Erfolgsaussicht mit
Beschwerdeentscheidung des Einzelrichters W. vom 24.3.2017.
Das Richterablehnungsverfahren wird nach Ansicht des
Verfügungsbeklagten in eigener Sache davon jedoch nicht berührt.
Die Zulässigkeit meines Prozesskostenhilfe-Gesuches
vom 28.11.2016 und eine Erfolgsaussicht sind nach §§ 927, 936
ZPO nicht zu verneinen:
Die Aufhebung der einstw. Verfügung vom 15.4.2016 (AS 11) und
des Vergleiches vom 9.6.2016 kann wegen veränderter Umstände
angestrebt und beantragt werden. Die Umstände müssen auch nicht
"später entstanden" sein.
Anwalt 12
Rechtsanwalt
Beschwerdeführer in eigener Sache
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