Moser-Adresse......
Landgericht Freiburg
Salzstraße 17
79098 Freiburg
02.03.2017
Aktenzeichen 3 T
325/16
In Sachen
Anwalt 12 ./.
Moser, G.
wg. Forderung, hier: Prozesskostenhilfe
Ihr Begleitschreiben
vom 27.02.2017, Eingang bei mir am 01.03.2017 per Arriva
Anlage:
Stellungnahme von
Anwalt 12 vom 24.02.2017 auf
mein Schreiben vom 16.1.2017
Dazu wieder meine Stellungnahme:
Ich kann die
sogenannte Vergleichsbereitschaft im zweiten Abschnitt
nicht nachvollziehen.
Dazu soll ich noch 1.271,55 € zahlen.
Im Gegenzug würde
Anwalt 12 auf eine
Schadenersatzforderung gegen mich verzichten.
Nun ich habe das
Verhalten und die Aktivitäten von
Anwalt 12 nicht nur der
Rechtsanwaltskammer gemeldet, sondern auch meinem Rechtsschutz.
Dazu habe ich inzwischen drei Schadensnummern für ihn!
Die Verjährung für
Anwaltshaftungsansprüche beträgt drei Jahre. Der Rechtsschutz
hat auch bestätigt, dass ich nicht sofort gegen
Anwalt 12 vorgehen muss. Im
Moment läuft die Klage gegen den Anwalt, der mich hintergangen
hat.
Eine Klage gegen die darauffolgende Anwältin ist in Bearbeitung.
Aufgrund meiner
vermuteten Prozessunfähigkeit von
Anwalt 12 scheint er nicht
zu erkennen, dass es eine bestimmte Anzahl von
Anwaltspflichtsverletzungen mir gegenüber gibt. Davon ist in
seiner Vergleichsbereitschaft nichts zu erkennen.
Da er auch das
Rügeverfahren bei der Rechtsanwaltskammer anspricht,
muss ich wohl dringend weitere Pflichtverletzungen von
Anwalt 12 bei ihr melden.
G. Moser
(Nicht-Juristin) |