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Brief an das Landgericht
veröffentlicht am 8.9.2017


Moser-Adresse...... 

Landgericht Freiburg
Salzstraße 17

79098 Freiburg

02.03.2017

Aktenzeichen 3 T 325/16

In Sachen
Anwalt 12  ./.  Moser, G.
wg. Forderung, hier: Prozesskostenhilfe 

Ihr Begleitschreiben vom 27.02.2017, Eingang bei mir am 01.03.2017 per Arriva
Anlage:
Stellungnahme von Anwalt 12 vom 24.02.2017 auf mein Schreiben vom 16.1.2017
 

Dazu wieder meine Stellungnahme:

 

Ich kann die sogenannte Vergleichsbereitschaft im zweiten Abschnitt nicht nachvollziehen.
Dazu soll ich noch 1.271,55 € zahlen.
Im Gegenzug würde Anwalt 12 auf eine Schadenersatzforderung gegen mich verzichten.

 

Nun ich habe das Verhalten und die Aktivitäten von Anwalt 12 nicht nur der Rechtsanwaltskammer gemeldet, sondern auch meinem Rechtsschutz.

 

Dazu habe ich inzwischen drei Schadensnummern für ihn!

 

Die Verjährung für Anwaltshaftungsansprüche beträgt drei Jahre. Der Rechtsschutz hat auch bestätigt, dass ich nicht sofort gegen Anwalt 12 vorgehen muss. Im Moment läuft die Klage gegen den Anwalt, der mich hintergangen hat.
Eine Klage gegen die darauffolgende Anwältin ist in Bearbeitung.

 

Aufgrund meiner vermuteten Prozessunfähigkeit von Anwalt 12 scheint er nicht zu erkennen, dass es eine bestimmte Anzahl von Anwaltspflichtsverletzungen mir gegenüber gibt. Davon ist in seiner Vergleichsbereitschaft nichts zu erkennen.

 

Da er auch das Rügeverfahren bei der Rechtsanwaltskammer anspricht,
muss ich wohl dringend weitere Pflichtverletzungen von Anwalt 12 bei ihr melden.

 

G. Moser
(Nicht-Juristin)

 

Geändert am:   10.01.2019

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