| Zahlung mit Verzinsung (gerundeter Betrag) an 
				die gegnerische Kanzlei laut Kostenfestsetzungsantrag vom 
				02.01.2017 und Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgericht 
				Lörrach vom 21.02.2017. Neben dem Verwendungszweck habe ich 
				ergänzt:  Wieder eine Zahlung für das
				skrupellose Lügenluder, das mich in einen vorzeitigen Tod mobbt.
 |