Zahlung mit Verzinsung (gerundeter Betrag) an
die gegnerische Kanzlei laut Kostenfestsetzungsantrag vom
02.01.2017 und Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgericht
Lörrach vom 21.02.2017. Neben dem Verwendungszweck habe ich
ergänzt:
Wieder eine Zahlung für das
skrupellose Lügenluder,
das mich in einen vorzeitigen Tod mobbt. |