Aktenzeichen:
3 T 33/17
3 C 83/17 AG Lörrach
Landgericht Freiburg im
Breisgau
Beschluss
In Sachen
Gertrud Moser,
J.....................................79589 Binzen
- Antragstellerin und Beschwerdeführerin -
gegen
Anwalt 12,
....................................Lörrach
- Antragsgegner und Beschwerdegegner -
wegen einstweiliger Verfügung
hier: Beschwerde
hat das Landgericht Freiburg im Breisgau - 3. Zivilkammer -
durch den Richter am Landgericht W. als Einzelrichter am
17.02.2017 beschlossen:
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 500,00
€ festgesetzt.
W.
Richter am Landgericht
Beglaubigt
Freiburg im Breisgau, 17.02.2017
x..................
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift
gültig
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