Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die
Entscheidung kann sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer
Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstraße 4
79539 Lörrach oder bei dem Landgericht
Freiburg im Breisgau
Salzstraße 17
79098 Freiburg im Breisgau einzulegen. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von
fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung. Die
Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu
Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie
kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu
Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Gegen die
Entscheidung, mit der der Streitwert festgesetzt worden ist,
kann Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt oder das Gericht die
Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist binnen sechs
Monaten bei dem Amtsgericht Lörrach Bahnhofstraße 4 79539
Lörrach einzulegen. Die Frist beginnt mit Eintreten der
Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder der
anderweitigen Erledigung des Verfahrens. Ist der Streitwert
später als einen Monat vor Ablauf der sechsmonatigen Frist
festgesetzt worden, kann die Beschwerde noch innerhalb eines
Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des
Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Im Fall der formlosen
Mitteilung gilt der Beschluss mit dem dritten Tage nach Aufgabe
zur Post als bekannt gemacht. Die Beschwerde ist schriftlich
einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben
genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht
vorgeschrieben. Dr. R.
Richterin am Amtsgericht Beglaubigt
Lörrach, 30.01.2017 x.....
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Durch maschinelle
Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig
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