Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung (Aktenaussonderung und -vernichtung)
Sehr geehrter Herr
Anwalt 12,
auf Ihr Schreiben vom 10.01.2017 wird mitgeteilt, dass es
keinen Grund gibt, die im abgeschlossenen Verfahren 4 K 1908/15
erhobenen Gerichtskosten auf ein anderes - ebenfalls
abgeschlossenes - Verfahren anzurechnen.
Evtl. weitere Eingaben Ihrerseits werden nicht mehr
bearbeitet, da Sie nicht mehr bevollmächtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
x.................
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle |