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    | Anwalt 12 an Amtsgericht (mit 
		eigener Struktur und Hervorhebungen,
 Davon erfahren am 7.09.2017 
		
		bei der Akteneinsicht.
 Abschrift von meinen Fotos bei der 
		Akteneinsicht
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				| AS 1 Anwalt 12 - Adresse   Amtsgericht    Lörrach 
				Lörrach, 17.1.2017 
				P...................................
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				| des | Anwalt 12, Rechtsanwalt ....., 795... Lörrach
 - Antragsteller, Kläger -
 vertreten durch sich selbst
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				| gegen |  |  
				|  | Gertrud Moser ....str...., 79589 Binzen
 - Antragsgegnerin, Beklagte -
 
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				| wegen Feststellung, Forderung   |  
				| Wert: | EUR 2.000,-- EUR 3.000,--
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   Ich ersuche, mir für die Rechtsverfolgung in 1. Instanz  
				Prozesskostenhilfe  ohne Ratenzahlungen zu 
				bewilligen. Die Erklärung über die 
				....................................................................................................  
				füge ich mit 6 Belegen bei.
 Im Zusammenhang vorrangig ist das Verfahren Moser ./. 
				Anwalt 12AG Lörrach: 6 C 472/16. (Vgl. Anlage K 3, K 4)
 - 2 - |  
 
			
				| AS 3 - 2 - Gegenstand der beabsichtigten Klage- mit beigefügter 
				Klageschrift vom 17.1.2017 - ist:
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				|  | die angestrebte Unwirksamkeit des Prozessvergleiches vom 
				9.6.2016 sowie die Erledigung des einstweiligen 
				Verfügungsverfahrens in der Hauptsache und Kostenfolge in dem 
				einstweiligen Verfügungsverfahren in Sachen Moser gegen Anwalt 
				12 des Amtsgerichts Lörrach: 6 C 472/16. 
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				| Richterin x lehne ich wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem 
				einstweiligen Verfügungsverfahren 6 C 472/16 Moser ./. Anwalt 12 
				mit beigefügtem Ablehnungsgesuch vom 17.1.2017 ab. Zwischen 
				den Parteien ist auf Antrag in eigener Sache weiterhin ein 
				Beschwerdeverfahren bei dem Landgericht Freiburg - Aktenzeichen: 
				3 T 325/16 - gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe  
				wegen Honorarforderungen (EUR 1.271,55) durch das Amtsgericht 
				Lörrach (3 C 909/16) anhängig. Ich habe schließlich ausserdem aussergerichtlich mit 
				Schreiben vom 22.12.2016 der Antragsgegnerin einen 
				Nichtvermögensschaden wegen Rufschädigung in Höhe von EUR 
				3.000,-- aufgestellt, auf den die Antragsgegnerin nicht reagiert 
				hat.
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				|  | Schreiben Anwalt 12 vom 22.12.2016 | Anlage K 5 |  
				|  | Verfügung LG Freiburg 21.12.2016 | Anlage K 6 + |  
				|  | SS Moser vom 25.12.2016 mit | Anlage K 7 |  
				|  | SS Anwalt 12 vom 16.12.2016 | Anlage K 8 |  
				| +     | SS Anwalt 12 vom 10.1.2017 | Anlage K 6.1 |  
				|  | (+ informatorisch) |  |  
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				Anwalt 12Rechtsanwalt
 
				Antragsteller, Kläger in eigener Sache 
				  
				Anlagen |  
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