Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anwalt 12 an Amtsgericht
(mit eigener Struktur und Hervorhebungen,
Davon erfahren am 7.09.2017
bei der Akteneinsicht.
Abschrift von meinen Fotos bei der Akteneinsicht


AS 13

Anwalt 12 - Adresse 

Amtsgericht

 

Lörrach

Lörrach, 17.1.2017

In Sachen
Anwalt 12 gegen Moser
wegen Feststellung
Ablehnungsgesuch 

Ich lehne Frau Richterin x wegen Besorgnis der Befangenheit ab und beantrage,

  das Ablehnungsgesuch gegen die Richterin x wegen der Besorgnis der Befangenheit für begründet zu erklären.

 

Begründung

 

Es ist in eigener Sache das 3. Ablehnungsgesuch gegen die abgelehnte Richterin in Sachen der Parteien.
GM-Kommentar:
Hinterhältiges und bösartiges Verhalten von Anwalt 12 gegenüber Richterin x
 
Beiziehung der Akten Amtsgericht Lörrach 6 C 472/16
in Sachen Moser gegen Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung.

Ablehnungsgesuch vom 22.4.2016 (AS 81-95)

Zurückweisung mit Beschluss vom 4.5.3016 (AS 183-191)

 

  Ablehnungsgesuch vom 7.1.2017
auf Beschluss vom 23.12.2016 
Anlage K 1
 
Stellungnahme vom 9.1.2017

Anlage K 2
 
erneuertes Prozesskostenhilfegesuch vom 28.11.2016

Anlage K 3
 
Rücktritt vom Vergleich SS 14.11.2016

Anlage K 4


- 2 -


AS 15

- 2 -

Die abgelehnte Richterin hat sich von Beginn des Prozesses an zu einem Beistand der Verfügungsklägerin gemacht:
 

- mit einer nicht notwendig gewesenen Bejahung der Dringlichkeit des Antrags der Verfügungsklägerin Moser vom 14.4.2016, (AS 1)
 
- mit der nach dem Vergleich vom 9.6.2016 nicht mehr nachvollziehbaren Zurückweisung des PKH-Gesuch in der nachträglichen Entscheidung mit Beschluss vom 29.8. 2016, (AS 425 - 433; AS 465 - 477)
 
- mit dem Hinweis in dem Beschluss vom 23.12.2016 (Anlage K 1),
dass das vorliegende Verfahren abgeschlossen sei, wodurch sie die nachträglich eingereichten Vorträge als Verfügungsbeklagter (Anlagen K 3 und K 4) gleichsam "vom Tisch wischt".
  
Anwalt 12

Rechtsanwalt

Anlagen

 


Geändert am:   10.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de