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Verwaltungsgericht Freiburg
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79061 Freiburg
Lörrach, 10.1.2017
4 K 1908/15
In der Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung
Anregung Kostenerinnerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich rege hiermit an, die bei der Klägerin für das Verfahren
im Allgemeinen erhobene Gerichtsgebühr (GKG KV 5110)
nachträglich anzurechnen auf die im Verfahren: 4 K 2449/15
erhobenen Gerichtsgebühren.
Es hatte sich bei dem Verfahren 4 K 2449/15 um die damalige
Umstellung der Folgenbeseitigungsklage vom 12.8.2015 auf
das Feststellungsbegehren gehandelt.
Der Schriftsatz vom 12.10.2015 kreuzte die Beschlüsse des
Gerichts vom 13.10.2015 - und erhielt daher mit Wirkung vom
14.10.2015 das neue Aktenzeichen 4 K 2449/15.
Doppel dieses Schreibens für Frau Moser füge ich bei.
Ich habe keine Kenntnis von den Gerichtskostenrechnungen der
LOK an Frau Moser bekommen.
Ich bitte daher Überprüfung und bin daran interessiert, dass
die vormalige Mandantin nach Anrechnung die bezahlten EUR 438,--
zurückerstattet erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Anwalt 12
Rechtsanwalt
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