29.12.2016
Ermittlungsverfahren gegen Anwalt 12
wegen Nötigung
Sehr geehrte Frau Moser,
Ihr Akteneinsichtsgesuch vom 24.12.2016 habe ich erhalten.
Ich kann Ihrem Gesuch nicht nachkommen. Im Rahmen des hier
anwendbaren § 406e StPO kann lediglich einem zugelassenen
Rechtsanwalt Akteneinsicht gewährt werden. Sollten Sie Ihr
Akteneinsichtsgesuch daher weiterverfolgen wollen, muss ich Sie
bitten, einen Rechtsanwalt zu mandatieren, der - nach Darlegung
eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht - Einsicht
für Sie nehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. R. Staatsanwalt
Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält
deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.
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