| 29.12.2016 Ermittlungsverfahren gegen Anwalt 12wegen Nötigung
 Sehr geehrte Frau Moser, Ihr Akteneinsichtsgesuch vom 24.12.2016 habe ich erhalten. Ich kann Ihrem Gesuch nicht nachkommen. Im Rahmen des hier 
				anwendbaren § 406e StPO kann lediglich einem zugelassenen 
				Rechtsanwalt Akteneinsicht gewährt werden. Sollten Sie Ihr 
				Akteneinsichtsgesuch daher weiterverfolgen wollen, muss ich Sie 
				bitten, einen Rechtsanwalt zu mandatieren, der - nach Darlegung 
				eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht - Einsicht 
				für Sie nehmen kann. Mit freundlichen Grüßengez. Dr. R. Staatsanwalt
 Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält 
				deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.
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