| In Sachen
 Moser, G.  ./. Anwalt 7
 wg. Forderung
 Sehr geehrte Frau 
				Moser, Sie werden darauf hingewiesen, dass Ihre Klageschrift vom 
				19.12.2016 in keiner Weise den Anforderungen an eine 
				ordnungsgemäße Klagschrift im Sinne des § 253 ZPO entspricht. Zunächst ist erforderlich, dass die Klageschrift einen 
				bestimmten Antrag beinhaltet. Dieser Anforderung werden die von 
				Ihnen unter Ziff. IV gestellten Anträge nicht gerecht. Ein konkreter Antrag ist auch deshalb erforderlich, weil sich 
				daraus der Streitwert ableitet. Ausgehend von diesem Streitwert 
				haben Sie einen Gerichtskostenvorschuss zu bezahlen. Da sie selbst ausführen, nicht Juristin zu sein, spricht 
				vieles dafür, dass Sie professionelle Hilfe durch einen 
				Rechtsanwalt in Anspruch nehmen sollten. Ihrer weiteren Stellungnahme wird binnen 14 Tagen 
				entgegengesehen. Mit freundlichen Grüßenx..............
 Direktor des Amtsgerichts
 Beglaubigtx.....................
 Justizangestellte
 
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