In Sachen
Moser, G. ./. Anwalt 7
wg. ForderungSehr geehrte Frau
Moser,
Sie werden darauf hingewiesen, dass Ihre Klageschrift vom
19.12.2016 in keiner Weise den Anforderungen an eine
ordnungsgemäße Klagschrift im Sinne des § 253 ZPO entspricht.
Zunächst ist erforderlich, dass die Klageschrift einen
bestimmten Antrag beinhaltet. Dieser Anforderung werden die von
Ihnen unter Ziff. IV gestellten Anträge nicht gerecht.
Ein konkreter Antrag ist auch deshalb erforderlich, weil sich
daraus der Streitwert ableitet. Ausgehend von diesem Streitwert
haben Sie einen Gerichtskostenvorschuss zu bezahlen.
Da sie selbst ausführen, nicht Juristin zu sein, spricht
vieles dafür, dass Sie professionelle Hilfe durch einen
Rechtsanwalt in Anspruch nehmen sollten.
Ihrer weiteren Stellungnahme wird binnen 14 Tagen
entgegengesehen.
Mit freundlichen Grüßen
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Direktor des Amtsgerichts
Beglaubigt
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Justizangestellte
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