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Justitia
  
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Vom Amtsgericht B2
(Eingang bei Moser am 24.12.2016):


Amtsgericht B2
 

Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen

Datum:
Durchwahl:
Aktenzeichen:
 
22.12.2016
 07...................
 1 C 3..../16
(Bitte bei Antwort angeben)

In Sachen
Moser, G.  ./. Anwalt 7

wg. Forderung

Sehr geehrte Frau Moser,

Sie werden darauf hingewiesen, dass Ihre Klageschrift vom 19.12.2016 in keiner Weise den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Klagschrift im Sinne des § 253 ZPO entspricht.

Zunächst ist erforderlich, dass die Klageschrift einen bestimmten Antrag beinhaltet. Dieser Anforderung werden die von Ihnen unter Ziff. IV gestellten Anträge nicht gerecht.

Ein konkreter Antrag ist auch deshalb erforderlich, weil sich daraus der Streitwert ableitet. Ausgehend von diesem Streitwert haben Sie einen Gerichtskostenvorschuss zu bezahlen.

Da sie selbst ausführen, nicht Juristin zu sein, spricht vieles dafür, dass Sie professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen sollten.

Ihrer weiteren Stellungnahme wird binnen 14 Tagen entgegengesehen.

Mit freundlichen Grüßen
x..............
Direktor des Amtsgerichts

Beglaubigt
x.....................
Justizangestellte
 


Geändert am:   10.01.2019

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