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 Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
 Stabelstraße 2
 
 76133 Karlsruhe
 27.10.2016 Aktenzeichen 9 EV ........./15 durch eine Eingabe der Rechtsanwaltskammer Freiburg
 Antrag auf Informationen
 Ihr Schreiben vom 20.10.2016 Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin F., zunächst einmal möchte ich wieder betonen, dass mein 
				umfangreicher Rechtsfall durch meine 
				Nachbarin-X ausgelöst 
				wurde. Sie hat einen Polizeibericht mit Falschaussagen 
				veranlasst, der mein Leben völlig ins Negative verändert hat. 
				Bis heute habe ich kein Recht auf Beweise zu meinen Gunsten.Dabei sollte mir 
				Anwalt 7 helfen.
 Dass er durch meinen Rechtsfall Probleme bekommen hat, tut 
				mir leid und zwar weil die Anzeigenerstatterin 
				Nachbarin-X  
				überhaupt noch nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, 
				obwohl es Eingaben bei der Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht, 
				beim Landgericht und beim Verwaltungsgericht gab. Unverschämt 
				finde ich, dass die Staatsanwaltschaft Lörrach in ihrem Auftrag 
				ein Strafverfahren wegen Bedrohung eingeleitet hat. Die 
				zugrundeliegende Strafanzeige fand ich sehr niveaulos im 
				Vergleich zu meinen abgelehnten Strafanzeigen gegen 
				Nachbarin-X .Dieses wurde zwar eingestellt, war aber eine große psychische 
				und finanzielle Belastung für mich.
 Daher habe ich den Eindruck bekommen, dass die 
				Staatsanwaltschaft Lörrach und die Generalstaatsanwaltschaft 
				Karlsruhe Strafanzeigen von Nicht-Juristen nicht für Ernst 
				nehmen. Ich habe nämlich bei der Staatsanwaltschaft x....... am 
				15.12.2014 auch eine Strafanzeige gegen 
				Anwalt 7 erstattet, und zwar 
				mit etwas mehr Unterlagen als die Rechtsanwaltskammer Freiburg.
				Az 2... Js 1......./14Diese wurde am 29.12.2016 abgelehnt.
 Nach 
				Anwalt 7 hatte ich wieder 
				Anwälte, die m.E. mich so schlecht vertreten haben, dass sie 
				wichtige schriftliche Informationen nicht zu meinen Gunsten 
				verwendet haben.  Daher gäbe es noch einen nächsten Kandidaten für Sie: 
				Anwalt 12 aus Lörrach. Der 
				hat zwar von der Rechtsanwaltskammer eine Rüge bekommen. Ich bin 
				aber immer noch in zwei Verfahren beim Amtsgericht beschäftigt, 
				die er mit Unterlagen zumüllt. Die Beschwerde über ihn bei der 
				Rechtsanwaltskammer würde einen großen Umfang annehmen. Dazu bin 
				ich noch nicht gekommen, weil ich vermutlich den Europäischen 
				Gerichtshof mit meinen umfangreichen Unterlagen geschockt habe. Mein Rechtsfall ist zu meinem belastenden Lebensinhalt 
				geworden und die Auslöserin 
				Nachbarin-X  kam bisher ungeschoren davon, weil die 
				Staatsanwaltschaft und die Gerichte ihre dummdreisten, falschen 
				und beleidigende Aussagen hinnehmen. Daher muss man sich nicht 
				wundern, wenn sie mir dann noch zu Unrecht Gewalt gegen sie 
				vorwirft. Mit freundlichem GrußG. Moser
 
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