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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Amtsgericht Lörrach


Moser-Adresse......
 

Landgericht Freiburg
Salzstraße 17

79098 Freiburg
Amtsgericht Lörrach
Vollstreckungsgericht
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

21.10.2016

Aktenzeichen 1 M 1200/16 - Sofortige Beschwerde

Nachbarin-X ./. Moser, G.. H. wg. Zwangsvollstreckung
Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung DR II 298/16
Meine Schreiben vom 23.09.2016 und 05.10.2016

 

Die Zwangsvollstreckung ist eindeutig rechtswidrig.

 

Seit 2009 wurde der Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts im Auftrag der Denunziantin Nachbarin-X weder von der Polizei noch vom Amts- und Landgericht noch von der Staatsanwaltschaft noch vom Verwaltungsgericht objektiv überprüft.

 

Das Unterlassen von Prüfungsrechten zugunsten Gertrud Moser haben vor allem das Amtsgericht und das Landgericht im Rahmen des gerichtlichen Betreuungsverfahrens unterlassen.

 

In den Verfahren 2 C 1446/14 und 3 S 24/15 haben das Amtsgericht und das Landgericht erneut Rechte zugunsten Gertrud Moser verweigert.

 

Diesen gravierenden Rechteverstoß kann nicht die Folge haben, dass die gegnerischen Anwaltskosten zu erstatten sind. Vor allem deswegen, weil die Denunziantin Nachbarin-X noch dreister geworden ist. Sie hat u.a. behauptet, dass Gertrud Moser mehrfach auf sie losgegangen sei. Eine derartige falsche Gewaltanschuldigung wurde weder zivilgerichtlich noch durch die Staatsanwalt geahndet. Ebenso die zahlreichen Demütigungen und Beleidigungen im Laufe der Jahre.

 

Das Urteil der Richterin P. ist ein Skandal, weil die der Klage zugrundeliegenden Ansprüche auf Gerechtigkeit von Gertrud Moser ignoriert hat. Das Landgericht hat ihr Urteil bestätigt und sich ebenfalls eines enormen Rechtebruchs schuldig gemacht.

 

Der im Berufungsverfahren eingesetzte Anwalt 12 scheint inzwischen beim Amtsgericht und Landgericht bekannt zu sein, dass er sehr eigenwillige Eingaben macht. Damit wird erneut beantragt, ihn für prozessunfähig zu erklären.

 

Seit 2009 wurden Zeugen zugunsten Gertrud Moser verweigert. Nachbarin-X machte immer mehr unglaubwürdige abwertende Aussagen ohne jegliche Rechtsfolgen für sie.

 

Hauptziel im Klageverfahren 2 C 1446/14 war das Recht auf Zeugen aufgrund der Zeugenliste der Klägerin Moser. Dieses Ziel wurde sowohl vom Amtsgericht als auch vom Landgericht ignoriert.

 

Normalerweise wird ein Polizeibericht nach etwa 1,5 Jahren gelöscht. Weil er aber ein Betreuungsverfahren ausgelöst hat, befindet er sich immer noch in der Akte.
Und das ohne übliche Prüfung auf seinen Wahrheitsgehalt.

 

Damit liegt hier ein grundlegender Verstoß gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor. Die Anwaltskosten sind daher nicht von Gertrud Moser zu ersetzen. Amts und Landgericht müssten Schadenersatz leisten.

 

In totalitären Staaten ist es üblich, dass Denunzianten vom Staat belohnt werden.
Die zugehörigen Verfahren seit 2009 haben naziähnlichen Charakter.

 

Der Anwaltszwang beim Landgericht ist in dieser Sache nicht gegeben.
Im Rahmen von gerichtlichen Betreuungsverfahren gibt es keinen Anwaltszwang vor dem Landgericht. Da beim Klageverfahren 2 C 1446/14 das Hauptziel war, die Falschaussagen von Nachbarin-X mit Hilfe von Zeugen zu belegen, ist dieses Klageverfahren mit dem gerichtlichen Betreuungsverfahren verbunden.

 

Die Richterin P. hat sich in ihrem Urteil noch gewundert, wieso Gertrud Moser soviel Geld für Anwälte ausgegeben hat. Eine derartige Aussage ist auch eine Dreistigkeit.

 

In der Akte sind wichtige Teile des Schriftwechsels mit dem Rechtsanwalt 7 , die belegen, dass er seine Mandantin hintergangen hat.

 

G. Moser


Geändert am:   11.01.2019

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