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Anwalt 12 an Amtsgericht
Veröffentlicht am 29.9.2017


Anwalt 12 - Adresse
 

Amtsgericht

 

Lörrach

Lörrach, 12.10.2016

3 C 909/16
3 T 191/16 LG Freiburg
In Sachen Anwalt 12 gegen Moser
wegen Forderung (Prozesskostenhilfe)

kann ich die Angabe der Höhe der "Gesamten Zahlungen" an mich im Schriftsatz der Antragsgegnerin Moser vom 16.9.2016 als zutreffend bestätigen.

Ich lege mit
 

  Anlage A 48
 
die einzelnen Überweisungen vom 6.2. bis 27.11.2015 mit der Gesamthöhe von EUR 3.491,04 vor.

Dazu die folgenden Abrechnungen:


- 2-

  Kostenrechnung vom 18.2.2015
(Moser ./. Nachbarin-X)
Anlage 49
  Verrechnung mit Schreiben vom 22.7.2015
(Aussergerichtliche Bemühungen)
Anlage 50
  Schreiben vom 11.8.2015
(Folgenbeseitigung Landkreis)
Anlage 21.3
  Kostenrechnung vom 21.9.2015
(Folgenbeseitigung Land BW)
Anlage 20.2
  Kostenrechnung vom 23.11.2015
(Entschädigung)
Anlage 20/21-1

Die Kostenrechnung (Entschädigung) vom 23.11.2015 über EUR 865,27 wurde von mir nach Vollmachtsentziehung vom 11./12.11.2015 (Anlagen A 31-A 32) gestellt und von der Antragsgegnerin auch bezahlt.

Ich habe diese Zahlung angerechnet auf die Klageforderung der Anlagen A 20 und A 21, - je zur Hälfte.

Ich habe diese Zahlung nicht zuletzt auch als eine Anerkennung meiner Prozessführung durch Frau Moser empfunden.

Gemäß RVG VV Vorbemerkung 3 (5) musste ich für das selbständige Beweisverfahren 4 K 2590 u. 2591/15 keine Verfahrensgebühr berechnen.
Diese Angaben der Antragsgegnerin können nicht stimmen.

Anwalt 12

Rechtsanwalt

Antragsteller u. Beschwerdeführer

Anlagen

 


Anwalt 12 - Adresse

Anlage A 48

Honorarzahlungen der Mandantin Gertrud Moser, Binzen
im Jahr 2015 (Februar bis November)

2015  

EUR

 
6.2.
 
  300,-
700,--
 
21.2.   368,93  

20.5.
  700,--  
18.8.   64,20  
24.9.   492,54  
27.11.   865,37  
       
  Gesamt-Summe 3.491,04  
 

Geändert am:   11.01.2019

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