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 Per Fax.................. Amtsgericht LörrachBahnhofstr. 4 und 4a
 
 79539 Lörrach
 
				05.10.2016 
				Aktenzeichen 1 M 12../16Moser, G.  ./. Nachbarin-X 
				wg. Schadenersatz
 Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung DR II 2../16
 Mein Schreiben vom 23.09.2016
 
				  
				  
				Die Zwangsvollstreckung ist eindeutig rechtswidrig. 
				Weitere Argumente dazu: 
				  
				Weil mich der Rechtsanwalt 7 
				hintergangen hatte, reichte ich meine selbstgeschriebene Klage 
				im Oktober 2014 ein. 
				  
				Am 18.11.2014 ging die Klageerwiderung zum Aktenzeichen 2 C 
				1446/14 vom 07.11.2014 ein. Sie enthielt neue unwahre Aussagen.  
				  
				Daher versuchte ich eine anwaltliche Vertretung zu finden. Auf 
				inständige Bitte erklärte sich Rechtsanwältin 10 bereit, mich 
				bei einem Gespräch anzuhören. Beim ersten Telefonat schien sie 
				eine sehr energische Person zu sein. Sie informierte mich, dass 
				sie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz arbeite.Das ist nicht mehr selbstverständlich. Außerdem machte sie noch 
				eine Bemerkung über ihre Anwaltsehre. Daher war ich von ihr voll 
				überzeugt und berichtete darüber auch in meinem Bekanntenkreis.
 
				  
				Beim ersten Gesprächstermin brachte ich auch wichtigen 
				Unterlagen laut einer Liste mit. Dabei war auch das Schreiben 
				vom Amtsgericht mit dem Gütetermin. 
				  
				Mir ist dabei nichts Besonderes daran aufgefallen, weil 
				es für mich der erste Gerichtstermin in meinem Leben war. 
				Inzwischen habe ich schon oft Schreiben bei der Infothek des 
				Amtsgerichts abgegeben und habe mich bei zwei mündlichen 
				Verhandlungen selbst vertreten: Einmal im Rahmen meiner 
				einstweiligen Verfügung gegen Rechtsanwalt12 und einmal im 
				Rahmen eines Verfahrens gegen die Freundin oder Bekannte 
				Nachbarin-Y meiner Nachbarin. 
				  
				Erst gestern ist mir eingefallen, dass das damalige Schreiben 
				vom Amtsgericht zum Gütetermin doch ein außergewöhnliches 
				Schreiben war. 
				  
				Darin war von möglichen Zugangskontrollen die Rede. Tatsächlich 
				war am betreffenden Tag eine Kontrollperson im Eingangsbereich 
				des Amtsgerichts. Von der Infothek aus war sie sofort sichtbar.
 Ich wurde auch ausgiebig kontrolliert.
 In meinem Schreibmäppchen befand sich eine kleine stumpfe Schere 
				(Kinderschere), die ich abgeben musste.
 
				  
				Während der mündlichen Verhandlung saß hinten ein weiterer 
				staatlicher Sicherheitsmann. Damals dachte ich, dass so etwas 
				üblich ist. 
				  
				Die Schreiben zu meinen nächsten Verhandlungstermin beim 
				Amtsgericht enthielten diesen Hinweis nicht. Außerdem war auch 
				keine Sicherheitsperson während der mündlichen Verhandlung 
				anwesend. Bei meinen persönlichen Abgaben an der Infothek habe 
				ich kein einziges Mal einen solchen Sicherheitsmann gesehen. 
				  
				Inzwischen kann ich mir auch eine Verhaltensweise bzw. Bemerkung 
				von Rechtsanwältin 10 erklären.Sie wies mich eindringlich darauf hin, dass ich rechtszeitig und 
				pünktlich zum Gerichtstermin zu erscheinen habe. Nun ist es so, 
				dass ich grundsätzlich fast immer pünktlich bin und sehr viel 
				früher zu einem Termin anreise. In der Pufferzeit gehe ich dann 
				spazieren, weil ich oft meine Hündin im Auto dabei habe.
 
				  
				Später beim Termin hat sich der Sicherheitsmann gewundert, wieso 
				meine Anwältin nicht erschienen ist. Ich war sehr nervös und 
				habe Beruhigungstee mitgebracht. Zeitweise war ich unten im 
				Anwaltsbesprechungszimmer, zeitweise lief ich auf dem Flur hin 
				und her und habe manchmal mit dem Sicherheitsmann geredet. 
				  
				Während ich im Anwalts-Besprechungszimmer war, kam ein Mann 
				herein.Er begrüßte mich in etwa mit folgender Bemerkung:
 "Guten Tag, Frau Anwältin 10, ich wollte Sie schon immer mal 
				kennenlernen."
 Ich erwiderte ihm, dass ich nicht Frau Anwältin 10 bin, sondern 
				ihre Mandantin.
 Dann verließ er wieder den Raum.
 
				  
				Meine Interpretation:Es war ein Angehöriger vom Amtsgericht Lörrach, der positive 
				schriftliche und telefonische Erfahrungen mit Rechtsanwältin 10 
				gemacht hatte. Wahrscheinlich hatte er auch Kenntnisse von der 
				bevorstehenden Verhandlung, in dem es schwerpunktmäßig um den 
				Polizeibericht im Auftrag von 
				Nachbarin-X ging.
 Wer diesen Polizeibericht gelesen hat, muss von mir eine 
				schreckliche Vorstellung haben.
 
				  
				Dem ist aber nicht so. Und so hat er mich mit der Anwältin 
				verwechselt. 
				  
				2012 ist mir etwas Ähnliches passiert. Als ich zusammen mit 
				Rechtsanwältin 4 bei der Staatsanwaltschaft Lörrach erschien, 
				hat mich auch eine Mitarbeiterin für die Anwältin gehalten. 
				  
				Meine nächste Vermutung:Vermutlich sind solche Zugangskontrollen nur aus wichtigem 
				Anlass üblich.
 Somit war die Richterin Dr. Puchinger, die dies veranlasst hat, von 
				vornherein gegenüber mir voreingenommen.
 Meine ausführliche Klage hat ihr eigentlich ein anderes Bild von 
				mir vermittelt.
 
				(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. 
				Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei 
				der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017) 
				  
				War sie dann so voreingenommen, dass sie nicht einmal von mir benannte Zeugen geladen hat?
 
				  
				War sie so voreingenommen, dass sie der Beklagten 
				Nachbarin-X  nur 
				eine unwichtige Frage stellte? Sie fragt sie, ob sie die Bauherrin war und die Beklagte bejahte 
				dies.
 Die Antwort war falsch, weil ihr Mann und dessen Bruder die 
				Bauherren waren.
 
				  
				Die Klageerwiderung enthielt falsche und demütigende 
				Behauptungen über mich.Die Korrektur dazu hat Rechtsanwältin 10 bekommen.
 Aus diesem Grund habe ich mich überhaupt an sie gewandt.
 
				  
				Was ich nicht wusste ist, dass man auf eine schriftliche 
				Klageerwiderung wieder innerhalb 14 Tagen antworten kann. 
				Darüber hat mich die Rechtsanwältin nicht informiert. Sie hat 
				auch keine Klageerwiderung geschrieben, obwohl sie schriftliche 
				Unterlagen dazu hatte. 
				  
				Zum Thema "Mündliche Verhandlung" hat sie mich nicht nur 
				eindringlich auf Pünktlichkeit hingewiesen. Sie hat mich eindringlich belehrt, dass ich auf keinen Fall die 
				Richterin unterbrechen darf. Wenn ich das doch tun würde, bekäme 
				ich von ihr einen Fußtritt, aber einen sehr heftigen.
 
				  
				Während der Verhandlung hat nun die gegnerische Anwältin wieder 
				falsche Behauptungen zu meiner angeblichen dauernden 
				Auffälligkeit erzählt. Anwältin 10 hat dazu nichts unternommen. 
				Außerdem hat Anwältin 10 fast begeistert die Richterin angesehen 
				und einmal der Gegenpartei zugenickt. Ich hatte den Eindruck, 
				dass die gegnerische Anwältin und Rechtanwältin 10 sich kennen. 
				  
				Inzwischen habe ich Erfahrungen mit zwei Verhandlungen. Bei der 
				mit Rechtsanwalt 12 wurde die Verhandlung in die Länge gezogen. 
				Er meldete sich zum Teil mit den gleichen und überflüssigen 
				Aussagen. Die Richterin war dazu sehr geduldig und ich sah 
				gelangweilt aus dem Fenster. 
				  
				Aufgrund mangelnder Erfahrungen und durch die eindringlichen 
				Anweisungen von Rechtsanwältin 10, habe ich mich nicht getraut, 
				während der mündlichen Verhandlung auf die falschen 
				Schilderungen der gegnerischen Anwältin hinzuweisen. 
				  
				So etwas wird mir künftig nicht passieren. Damit fechte ich 
				auch erneut die Rechtswidrigkeit des Verfahrens an, wie es Dr. 
				Puchinger durchgeführt hat. 
				  
				G. Moser 
				  
				(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. 
				Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei 
				der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017) |