Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße
103
79061 Freiburg
29.06.2016
4 K 2449/15
In der
Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen
Landkreis Lörrach wegen Feststellung
Zur
Akteneinsicht von
Rechtsanwalt 12 im Mai 2016
erfolgt meine Beschwerde:
Erst
nachträglich habe ich erfahren, dass
Rechtsanwalt 12 für eine Woche Akteneinsicht in alle 6
Aktenzeichen bekam. Davon hat er auch Kopien von Schriftstücken,
die nach seinem Vollmachtsentzug entstanden sind, beim
Amtsgericht eingereicht.
Er hat auch
weitere relativ viele Schriftstücke aus meinem Fall eingereicht,
zu denen ich dann eine Stellungnahme abgeben konnte.
Erst in der
mündlichen Verhandlung ergab sich, dass seine Eingaben aus
meinem Fall nicht zum Verfahren der einstweiligen Verfügung
gehörten.
Ich hatte
nach seinem Vollmachtsentzug schriftlich eine Akteneinsicht
beantragt. Darauf habe ich keine schriftliche Antwort bekommen.
Von einer Mitarbeiterin des Verwaltungsgerichts habe ich
erfahren, dass es nach Ansicht von Richter Knorr reicht, wenn ich
am Tag der mündlichen Verhandlung vorher eine Aktenseinsicht
durchführe. Damit habe ich mich abspeisen lassen und dann keine
Akteneinsicht durchgeführt, weil ich dafür keine Zeit hatte bzw.
die Zeit sowieso nicht ausgereicht hätte.
G. Moser |