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Brief an das Verwaltungsgericht Freiburg


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Verwaltungsgericht Freiburg

Habsburgerstraße 103

 

79061 Freiburg

29.06.2016

 

4 K 2170/15

 

In der Verwaltungsrechtssache

Gertrud Moser
gegen
Land Baden-Württemberg (Innenministerium bzw. Polizei)

Zur Akteneinsicht von Rechtsanwalt 12 im Mai 2016
erfolgt meine Beschwerde:

Erst nachträglich habe ich erfahren, dass Rechtsanwalt 12 für eine Woche Akteneinsicht in alle 6 Aktenzeichen bekam. Davon hat er auch Kopien von Schriftstücken, die nach seinem Vollmachtsentzug entstanden sind, beim Amtsgericht eingereicht.

Er hat auch weitere relativ viele Schriftstücke aus meinem Fall eingereicht, zu denen ich dann eine Stellungnahme abgeben konnte.

Erst in der mündlichen Verhandlung ergab sich, dass seine Eingaben aus meinem Fall nicht zum Verfahren der einstweiligen Verfügung gehörten.

Ich hatte nach seinem Vollmachtsentzug schriftlich eine Akteneinsicht beantragt. Darauf habe ich keine schriftliche Antwort bekommen. Von einer Mitarbeiterin des Verwaltungsgerichts habe ich erfahren, dass es nach Ansicht von Richter Knorr reicht, wenn ich am Tag der mündlichen Verhandlung vorher eine Aktenseinsicht durchführe. Damit habe ich mich abspeisen lassen und dann keine Akteneinsicht durchgeführt, weil ich dafür keine Zeit hatte bzw. die Zeit sowieso nicht ausgereicht hätte.

G. Moser


 

Sargnagel


Geändert am:   10.01.2019

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