Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße
103
79061 Freiburg
29.06.2016
4 K 2170/15
In
der Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen
Land Baden-Württemberg (Innenministerium bzw. Polizei)
Zur Akteneinsicht von
Rechtsanwalt 12 im Mai 2016
erfolgt meine Beschwerde: Erst nachträglich
habe ich erfahren, dass
Rechtsanwalt 12 für eine Woche Akteneinsicht in alle 6
Aktenzeichen bekam. Davon hat er auch Kopien von
Schriftstücken, die nach seinem Vollmachtsentzug entstanden
sind, beim Amtsgericht eingereicht.
Er hat auch weitere relativ viele Schriftstücke aus meinem
Fall eingereicht, zu denen ich dann eine Stellungnahme abgeben
konnte.
Erst in der mündlichen Verhandlung ergab sich, dass seine
Eingaben aus meinem Fall nicht zum Verfahren der einstweiligen
Verfügung gehörten. Ich hatte nach seinem Vollmachtsentzug
schriftlich eine Akteneinsicht beantragt. Darauf habe ich keine
schriftliche Antwort bekommen. Von einer Mitarbeiterin des
Verwaltungsgerichts habe ich erfahren, dass es nach Ansicht von
Richter Knorr reicht, wenn ich am Tag der mündlichen Verhandlung
vorher eine Aktenseinsicht durchführe. Damit habe ich mich
abspeisen lassen und dann keine Akteneinsicht durchgeführt, weil
ich dafür keine Zeit hatte bzw. die Zeit sowieso nicht
ausgereicht hätte. G. Moser |