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Justitia
  
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Anwalt 12 an Amtsgericht


Anwalt 12 - Adresse ........

Amtsgericht

Lörrach

Lörrach, 27.6.2016

2 C 14.../14
3 S 24/15
Moser ./. Nachbarin-X hier: Gesuch um Akteneinsichtnahme gem § 299 Abs. 2 ZPO

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die o.g. Klägerin als Berufungsklägerin gegen das Urteil vom 30.12.2014 anwaltlich vertreten - Landgericht Freiburg: 3 S 24/15.

Gemäß § 299 Abs. 2 ZPO bitte ich höflich um eine kurzfristige Überlassung der Gerichtsakten 2. Instanz - 3 S 24/15 - zur Einsichtnahme in meiner Kanzlei zum Zweck einer Vervollständigung der Information für die Verfolgung von Ansprüchen in eigener Sache; auf den beendeten Rechtsstreit in Sachen Moser gegen Anwalt 12 wg. einstweiliger Verfügung mit Protokoll und Vergleich vor dem Amtsgericht Lörrach - 6 C 472/16 - vom 9.6.2016 nehme ich höflich Bezug.

Ich sichere die unverzügliche Rückgabe nach Einsichtnahme zu.

Mit freundlichen Grüßen

Anwalt 12


Kommentar am 28.11.2016:
Nur weil ich Akteneinsicht beantragt habe, erfuhr ich von diesem Vorgang.
M.E. eine Frechheit vom Amtsgericht, mich nicht darüber zu informieren.

Am 6.7.2016 gibt es einen internen Vermerk in der Akte, das seine Akteneinsicht gewährt wird.


Geändert am:   11.01.2019

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