Anwalt 12 -Adresse..............
Amtsgericht
Lörrach
Lörrach, 4.6.2016
6 C 472/16
Termin: 9.6.2016
in Sachen
Moser gegen Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung
nehme ich nach Einsichtnahme zum Beizug der Beiakte 2 C
1840/15 nochmals Stellung:
I.
Die Beiakte ist sachdienlich, weil sie - neben der
VG-Klageschrift vom 18.9.2015 - einen Gesamtüberblick über
Gegenstände und über die Prozessführung des Antragsgegners für
die Antragstellerin mit deren
Vollmachten und Auftrag in der Zeit von Januar bis
November 2015 (Vollmachtsentzug) - samt Dokumenten von
Beweismitteln - -bietet. (s. AS 1 bis AS 71)
Die Beiakte liefert jedoch keinen Verfügungsgrund für die
Antragstellung und die einstweiligeVerfügung.
Die
Nichtigkeitsklage vom 28.12.2015 wurde durch
"Klagrücknahme" ohne Beteiligung des Antragsgegners beendet.
(siehe: Beiakte AS 73 und 83).
Der Antragsgegner blieb vom Schreiben der Mandantschaft vom
23.1.2016 (AS 73) ebenso ohne Kenntnis wie von der Verfügung vom
11.4.2016 (AS 83), - ohne Kenntnis ebenso wie vom VG-Termin der
Antragstellerin vom 27.1.2016 und deren Ergebnissen.
Anwalt 12
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