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Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 30.5.2016


Aktenzeichen 6 VA 17/15

Oberlandesgericht Karlsruhe
6. Zivilsenat

Beschluss

In Sachen

Anwalt 12, ....., Lörrach, - sonstiger Beteiligter, Antragsteller -

gegen

Amtsgericht Lörrach, ......, Lörrach, - sonstiger Beteiligter, Antragsgegner -

wegen Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 ff. EGGVG
hier: Beschwerde

hat das Oberlandesgericht Karlsruhe - 6. Zivilsenat - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht S., den Richter am Oberlandesgericht Dr. Z. und den Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. S. am 30.05.2016 beschlossen:

 

1. Nach Rücknahme des Antrages auf gerichtliche Entscheidung trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens.
 
2. Der Geschäftswert wird auf 3.000 € festgesetzt.
 
 
S. Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht S.,
 Dr. Z. Richter am Oberlandesgericht
Prof. Dr. S. Richter am Oberlandesgericht

Beglaubigt
Karlsruhe 03.06.2016

xxxx
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.


 

 

 

Geändert am:   10.01.2019

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