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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anwalt 12 an Verwaltungsgericht 4 K 1908/15


Ausschnitte aus dem Kostenfestsetzungsantrag vom 9.5.2016
 
Anwalt 12 - Adresse ...........

Bankverbindung: ............................

Verwaltungsgericht Freiburg
Postfach 19 01 51

79061 Freiburg

Moser ./. Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung 4 K 1908/15

wird beantragt,

§ 11 RVG gegen den Auftraggeber festzusetzen
(Dieser hat eine Berechnung nach § 10 RVG erhalten) und dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag gem. §  104 I ZPO verzinst wird. Alle (weiter) gezahlten Gerichtskosten sollen hinzugesetzwerden.

Gegenstandswert: 5.000 €

 

Berechnet nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
und nach dem RVG-Vergütungsverzeichnis (VV)
VV
Nr.
Gebühren-
Satz
Euro
1. Verfahrensgebühr §§ 2, 13         EUR 393,90 3100 1,3  
.. ...................      
3. Anrechnung (Vorbem. 3 Abs.4)     ./. 113,62     -280,28
.. ........................      
16. Entgelte für Post- u. Telekommunikationsdienstleistungen - Pauschsatz 7002  

20,--

.. ........................      
23.

Zwischensumme

    300,28
24. Umsatzsteuer (MwSt.)
USt ist gem. § 11 RVG festzusetzen
7008   57,53
25.

Zwischensumme

    357,81
.. ........................      
29.

Zwischensumme

    357,81
30. Hierauf erhalten  

./.

199,54
31.

Endsumme

    158,27


Anwalt 12
Rechtsanwalt


Geändert am:   10.01.2019

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