Lörrach, 6.5.2016
Ersuchen um
Akteneinsicht bzw. Erteilung von Abschriften
gem. § 299 Abs.2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO des Anwalt 12 .... Lörrach
bis 12.11.2015
Prozessbevollmächtigter der Klägerin/Antragstellerin Gertrud
Moser, ................ Binzen in den Verfahren:
4 K 1908/15, 4 K 2170/15, 4 K 2377/15, 4 K 2449/15, 4 K 2590/15
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Sehr geehrter Herr
Präsident,
sehr geehrte Damen und -Herren,
ich bitte hiermit um
die Gestattung auf:
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Erteilung je einer
Abschrift von den Ergebnissen oder der aktuellen Sachstände
Gerichtsprotokoll, Beschluss, Urteil - sowie der
Gerichts-Kostenfolgen in den Verfahren. der Frau Gertrud Moser:
4 K 2170/15
4 K 2449/15
4 K 2590/15
4 K 2591/15 |
Aus den noch mit meiner Mitwirkung beendeten. Verfahren: |
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4 K 1908/15 und 4 K 2377/15 |
bitte ich höflich um die Auskunft über die Kostenfolgen.
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Begründung und Glaubhaftmachung:
Ich habe nach dem
12.11.2015 keine Informationen über den Fortgang der genannten
Verfahren - weder von der Mandantschaft noch vom Gericht -
erhalten. Meine anwaltliche Vertretung wurde durch
Verfügung/Mitteilung des Gerichts vom 12.11.2015 auf einen
Vollmachtsentzug der Klägerin. vom 11.11.2015 beendet.
Inzwischen hat sich
der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
1 S 493/16, 4 K 2449/15 VG FR - (wegen Zurückweisung als
Bevollmächtigter, hier: Pr......................) der Auffassung
über die Prozessfähigkeit der Klägerin angeschlossen (Beschluss
vom 19.4.2016, zugestellt am 27.4.2016). Damit steht auch meine
Vertretung nicht mehr zur Diskussion.
Das berechtigte
Interesse an der Akteneinsicht bzw. Abschriften ist dadurch
begründet,
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dass Frau Moser gegen mich bei dem Amtsgericht Lörrach |
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6
C 472/16
Moser gegen Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung
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eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, gegen die ich mich
verteidige.
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In ihrer
Antragsschrift vom 14.4.2016 wird die Behauptung in den Raum
gestellt über
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"Beschwerden und Begründungen" 'Beim Verwaltungsgericht
Freiburg'
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" dass der Antragsgegner (d.U.)...wichtige Anliegen seiner
ehemaligen• Mandantin nicht respektiert hat. Somit muss die
Antragstellerin die durch ihn verursachten Rechtsfolgen tragen,
auch finanziell..."
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Zur Glaubhaftmachung lege ich Kopie der Antragsschrift Moser vom
14.4.2016 in der Anlage vor. |
Ich bedanke mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Anwalt 12 |