Anwalt 12 - Adresse ........
Amtsgericht
Lörrach
Lörrach, 27.4.2016
6 C 472/16
In Sachen
Moser gegen Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung
muss ich zur Rechtsverteidigung weiter ausführen:
Die Zuständigkeitsrüge muss aufgrund der Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs vom 19.4.2016, zugestellt am
27.4.2016, zurückgenommen werden. (Anlage)
Im übrigen wird der Verteidigungsvortrag gegen den Antrag der
Verfügungsklägerin und gegen die einstweilige Verfügung des
Amtsgerichts Lörrach aufrecht erhalten.
Der Verfügungsantrag der Klägerin war und ist unbegründet.
In Sachen Moser ./. Nachbarin-X - Amtsgericht Lörrach: 2 C
1840/15 (Nichtigkeitsklage) habe ich das Mandat niedergelegt.
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