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				Verwaltungsgericht FreiburgHabsburgerstr. 103
 
 79061 Freiburg
 
				Lörrach, 11.4.2016 
				(Moser-Kommentar: Nach Vollmachtsentzug 
				am 12.11.2015 !!!!) 4 K 2449/15
 VerwaltungsrechtssacheGertrud Moser ./. Landkreis Lörrach
 wegen Feststellung
 hier: Kostenerinnerung und Anträge vom 29.3.2016 (VGH 
				1 S 493/16)Ihr Schreiben vom 4.4.2016 (Berichterstatter Richter Knorr)
 
				-------------------------------------------------------------------------- Auch die Feststellungsklage vom 12.10.2015 ist durch die mit 
				der Klageschrift vom 12.8.2015 (4 K 1908/15) vorgelegte 
				Vollmacht der Klägerin vom 15.7.2015 legitimiert. Diese Vollmacht ist auch nicht 
				wirksam widerrufen worden. Sie konnte aufgrund rechtskräftiger Einstellung des 
				Verfahrens mit Beschluss vom 13.10.2015 nicht mehr widerrufen 
				werden. Die Mandantin hat ihren - in seiner Wirksamkeit von mir 
				umstrittenen - Vollmachtsentzug vom 11.11.2015 ausdrücklich im 
				letzten Satz auf die Antragsschrift vom 9.11.2015 im 
				Beweisverfahren 4 K 2590/15 bezogen. Da mir die Mandantin eine übermäßige Gerichtskosten-Belastung 
				als Prozessvertreter anhängt, selber jedoch kaum in der Lage 
				sein dürfte zu einer selbständigen Kontrolle im Kostensystem des 
				GKG, dürfte mir die Kontrollfunktion im Interesse der Partei 
				hier überhaupt nicht verweigert werden. Ich erhielt bisher keine Kenntnis von den LOK-Rechnungen von 
				August bis November 2015.   Anwalt 12 Rechtsanwalt Anlagen  - 2 -
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