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Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstr. 103
79061 Freiburg
Lörrach, 11.4.2016
(Moser-Kommentar: Nach Vollmachtsentzug
am 12.11.2015 !!!!)
4 K 2449/15
Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser ./. Landkreis Lörrach
wegen Feststellung
hier: Kostenerinnerung und Anträge vom 29.3.2016 (VGH
1 S 493/16)
Ihr Schreiben vom 4.4.2016 (Berichterstatter Richter Knorr)
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Auch die Feststellungsklage vom 12.10.2015 ist durch die mit
der Klageschrift vom 12.8.2015 (4 K 1908/15) vorgelegte
Vollmacht der Klägerin vom 15.7.2015 legitimiert.
Diese Vollmacht ist auch nicht
wirksam widerrufen worden.
Sie konnte aufgrund rechtskräftiger Einstellung des
Verfahrens mit Beschluss vom 13.10.2015 nicht mehr widerrufen
werden.
Die Mandantin hat ihren - in seiner Wirksamkeit von mir
umstrittenen - Vollmachtsentzug vom 11.11.2015 ausdrücklich im
letzten Satz auf die Antragsschrift vom 9.11.2015 im
Beweisverfahren 4 K 2590/15 bezogen.
Da mir die Mandantin eine übermäßige Gerichtskosten-Belastung
als Prozessvertreter anhängt, selber jedoch kaum in der Lage
sein dürfte zu einer selbständigen Kontrolle im Kostensystem des
GKG, dürfte mir die Kontrollfunktion im Interesse der Partei
hier überhaupt nicht verweigert werden.
Ich erhielt bisher keine Kenntnis von den LOK-Rechnungen von
August bis November 2015.
Anwalt 12
Rechtsanwalt
Anlagen - 2 -
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