02.04.2016
Aktenzeichen 1 S 493/16
Widerspruch gegen die Annahme jeglicher Schreiben von
Rechtsanwalt 12.
Er besitzt keine Vollmacht mehr von mir. Trotz
Vollmachtsentzug handelt er weiter.
Heute eingegangene Schreiben von ihm an Sie vom 7.3. und 29.3.
und von Ihnen 14.3.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Heute kamen drei Schreiben von Rechtsanwalt 12 bei mir an.
Seine Beschwerde an Sie vom 7.3.2016, in der er Unterlagen
von mir gegen meinen Willen bei Ihnen eingereicht hat. Außerdem
stellt er falsche unbewiesene, subjektive Behauptungen über mich
auf, z.B. meine angebliche Prozessunfähigkeit.
Aufgrund eines schockierenden Schreibens vom 4.2.2016 an
mich, war ich bei einem Anwalt aus dem Kreis Lörrach. Laut
seiner Äußerung scheint Rechtsanwalt 12 unter Anwälten bekannt
zu sein, dass er nicht immer rational handelt. Das ist mir
natürlich auch schon seit längerer Zeit aufgefallen und habe ihm
daher zu Recht sämtliche Vollmachten entzogen.
Bei der Berufung beim Landgericht Freiburg ist er nicht auf
die Falschaussagen der Gegenpartei eingegangen, obwohl er die
Argumente schriftlich von mir hatte.
Er antwortete meistens viel zu schnell auf Schreiben, d.h.
ohne ausreichende Bedenkzeit und ohne Rücksprache mit mir.
Er stellt auch falsche Behauptungen über mich auf, z.B. dass
für mich Geld keine Rolle spielen soll.
Die Eingaben beim Verwaltungsgericht waren auch zu unüberlegt
und ohne Absprache mit mir oder Rücksicht auf meine Wünsche.
Eine Klage hat er nicht zurückgenommen, obwohl ich es wollte.
Auch beim Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht hat
er sinnlose Eingaben gemacht, nachdem ich seine Vollmacht
entzogen habe.
Diese Verhaltensweisen muss ich mir jetzt zurechnen lassen
und ich muss für die Folgen bezahlen. Weitere Gerichtsverfahren
kann ich mir nicht leisten.
Ich möchte ihn nur noch endgültig loswerden!!!!
Damit verzichte ich auf jegliche Rechtsansprüche für mich
beim Verwaltungsgerichtshof. Für den Verwaltungsgerichtshof kann
ich mir keinen neuen Anwalt leisten und den bisherigen möchte
ich endlich loswerden.
Mir ist klar, dass die ganzen Gerichtskosten und
Anwaltskosten für mich sinnlos und nur eine Belastung sind, weil
ich keinen einzigen rechtlichen Vorteil mir mich erreicht habe.
Bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg liegen umfangreiche
Beschwerden über Rechtsanwalt 12 vor, die er ignoriert.
Aufgrund der heute eingegangen Post muss ich mich wieder
beschweren.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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