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Schreiben an den Verwaltungsgerichtshof BW Mannheim


Moser-Adresse....................
 
 
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Schubertstraße 11

68165 Mannheim
 Kopie an Anwalt 12

02.04.2016

Aktenzeichen 1 S 493/16

Widerspruch gegen die Annahme jeglicher Schreiben von Rechtsanwalt 12.

Er besitzt keine Vollmacht mehr von mir. Trotz Vollmachtsentzug handelt er weiter.
Heute eingegangene Schreiben von ihm an Sie vom 7.3. und 29.3. und von Ihnen 14.3.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Heute kamen drei Schreiben von Rechtsanwalt 12 bei mir an.

Seine Beschwerde an Sie vom 7.3.2016, in der er Unterlagen von mir gegen meinen Willen bei Ihnen eingereicht hat. Außerdem stellt er falsche unbewiesene, subjektive Behauptungen über mich auf, z.B. meine angebliche Prozessunfähigkeit.

Aufgrund eines schockierenden Schreibens vom 4.2.2016 an mich, war ich bei einem Anwalt aus dem Kreis Lörrach. Laut seiner Äußerung scheint Rechtsanwalt 12 unter Anwälten bekannt zu sein, dass er nicht immer rational handelt. Das ist mir natürlich auch schon seit längerer Zeit aufgefallen und habe ihm daher zu Recht sämtliche Vollmachten entzogen.

Bei der Berufung beim Landgericht Freiburg ist er nicht auf die Falschaussagen der Gegenpartei eingegangen, obwohl er die Argumente schriftlich von mir hatte.

Er antwortete meistens viel zu schnell auf Schreiben, d.h. ohne ausreichende Bedenkzeit und ohne Rücksprache mit mir.

Er stellt auch falsche Behauptungen über mich auf, z.B. dass für mich Geld keine Rolle spielen soll.

Die Eingaben beim Verwaltungsgericht waren auch zu unüberlegt und ohne Absprache mit mir oder Rücksicht auf meine Wünsche. Eine Klage hat er nicht zurückgenommen, obwohl ich es wollte.

Auch beim Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht hat er sinnlose Eingaben gemacht, nachdem ich seine Vollmacht entzogen habe.

Diese Verhaltensweisen muss ich mir jetzt zurechnen lassen und ich muss für die Folgen bezahlen. Weitere Gerichtsverfahren kann ich mir nicht leisten.

Ich möchte ihn nur noch endgültig loswerden!!!!

Damit verzichte ich auf jegliche Rechtsansprüche für mich beim Verwaltungsgerichtshof. Für den Verwaltungsgerichtshof kann ich mir keinen neuen Anwalt leisten und den bisherigen möchte ich endlich loswerden.

Mir ist klar, dass die ganzen Gerichtskosten und Anwaltskosten für mich sinnlos und nur eine Belastung sind, weil ich keinen einzigen rechtlichen Vorteil mir mich erreicht habe.

Bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg liegen umfangreiche Beschwerden über Rechtsanwalt 12 vor, die er ignoriert.

Aufgrund der heute eingegangen Post muss ich mich wieder beschweren.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 


Geändert am:   10.01.2019

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