| |
Interne Verfügung des
Amtsgerichts
Lörrach
|
Anlage B 27 von Anwalt 12
Eingang bei Moser am 13.06.2018 |
|
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Verfügung vom 11.4.2016
|
1. |
Vermerk:
Die Klägerin hat mit Schreiben vom 23.1.2016 gegenüber dem
Gericht erklärt, dass sie kein Interesse an der von Anwalt 12
eingelegten Nichtigkeitsklage hat.Dem Schreiben ist weiter zu
entnehmen, dass Herr Anwalt 12 nicht im Auftrag der Klägerin
handelt.
Das Schreiben muss deshalb als Klagerücknahme
verstanden werden.
Über die Kosten wird gesondert entschieden.
|
2. |
Austrag
|
3. |
Wv. 2 (Noch nicht an Rechtspfleger zwecks
Kostenfestsetzung geben!) |
S.
Richter
|
GM-Kommentar am 5.11.2018
Ich wiederhole hiermit, dass ich diese Homepage veröffentliche,
um zu dokumentieren, dass das gerichtliche Betreuungsverfahren,
ausgelöst durch den Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin,
katastrophale Folgen für mich hat.
Mein Fall zeigt, dass es dringend gesetzliche Änderungen
geben muss, damit nie wieder eine Bürgerin oder ein Bürger in
der Bundesrepublik so etwas mitmachen muss, wie ich. |
|