Kommentar am 7. April 2016.
In diesem Brief habe ich leider vor Aufregung und Zeitdruck oft
die Jahreszahl 2016 statt 2015 geschrieben. Grundeingang Samstag
Abend. Am Sonntag wird nur in Lörrach um 9.30 Uhr der
Briefkasten geleert, nicht in Binzen.
03.04.2016
07.04.2016 Ihre Schreiben an
den Verwaltungsgerichtshof und weitere unerwünschte Aktivitäten
Aufgrund der Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg
soll ich gegen drei bisherige Rechtsanwälte zivilrechtlich
vorgehen. Dazu gehören auch Sie. Laut Rechtsschutz hätte ich
Anspruch auf rechtliche Schritte gegen diese drei Anwälte.
Bekanntlich lässt sich aber kaum ein Anwalt finden, der gegen
einen anderen Anwalt vorgeht. Dazu gehören auch Sie, weil Sie
über die Pflichtverletzungen der beiden vorigen Anwälte Bescheid
wissen. Ein Anwalt wäre bereit, gegen ein Stundenhonorar von
200 € + MwSt gegen Sie und die übrigen Anwälte vorzugehen. Das
kann ich mir aber finanziell nicht leisten.
Der Rechtsschutz zahlt nur Kosten nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie sind eine Plage für mich
geworden, weil Sie gegen meinen Willen aktiv sind, angeblich zu
meinen Gunsten, was effektiv nicht der Fall ist.
Am 26.6.2015 Nachmittags
telefonisch: Ich möchte künftig alle weitere Schreiben vor dem
Wegschicken vorher sehen und mögliche Ergänzungen machen können,
weil ich meinen Fall am besten kenne.
Am 12.9.2015 habe ich Sie
gebeten, nur noch Schreiben wegzuschicken, für die ich vorher
eine gewisse Bedenkzeit habe. Am
17.9.2015 haben Sie die Klageschrift gegen die Polizei an
das Verwaltungsgericht vorzeitig weggeschickt, so dass Sie meine
Änderungswünsche nicht berücksichtigen konnten. Aber das hätten
Sie vermutlich sowieso nicht getan. Als ich Sie die Klage wieder
zurückziehen sollten, haben Sie sich geweigert. Am
20.9.2015 habe ich Ihnen einen
zweiseitigen Brief zu Ihren von mir unerwünschten
Verhaltensweisen geschrieben.
Am 28.9.2015 schrieb ich an Sie,
dass ich kaum noch Vertrauen in Sie habe. Am
21.10.2015 habe ich nochmals darauf
hingewiesen, dass das Fehlverhalten des Landratsamts im Bau- und
Gewerberecht eine wichtige Rolle spielt. Dazu hatten Sie
genügend schriftliche Unterlagen von mir, hatten es aber aus der
Klage vollständig ausgelassen.
Sie haben nicht nur eine Klage gegen die Polizei eingereicht,
mir der ich nicht einverstanden war, sondern auch eine
unzureichende Klage gegen das Landratsamt. Außerdem haben Sie
vorzeitig unsinnige Löschungen der Betreuungsakte versucht.
Dies wäre nur möglich, wenn der Wahrheitsgehalt bzw. die
Falschaussagen im Polizeibericht vollständig belegt werden
würden. Das ist bis heute nicht gelungen. Polizei, Landratsamt,
Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und das
Verwaltungsgericht haben dies abgelehnt. Am
30.10.2015 bestand ich erneut
darauf, dass der Polizeibericht nur mit Zeugen in einigen Teilen
widerlegt werden kann. Diesen Wunsch hatte ich bisher mehrfach
bei Ihnen vorgebracht. Sie haben dann doch eine Eingabe gemacht
und darauf hingewiesen, dass die gegnerischen Parteien eine
Zeugenbefragung ablehnen können. Dies ist geschehen.
Und diese isolierte Eingabe wurde vom Verwaltungsgericht jeweils
für das Landratsamt und die Polizei mit jeweils Streitwert 5000
Euro abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hat sie als isolierte
Eingabe ebenfalls abgelehnt. Der Rechtsvertreter des
Landratsamts hat zu Recht bemängelt, wieso diese beantragte
Zeugenbefragung nicht sofort mit der Klage eingereicht worden
ist. Am 11.11.2015 habe ich dem
Verwaltungsgericht das Ruhen der Vollmacht oder Vollmachtenzug
zu allen Aktenzeichen und neuer Eingabe noch ohne AZ (per Fax)
mitgeteilt.
Trotzdem haben Sie sofort noch Eingaben gemacht und mich einfach
davon in Kenntnis gesetzt. Am 11.11.2015
habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Ihre sogenannten besten
Wünsche für mich der blanke Hohn sind, weil Sie vielfach meine
Wünsche und Anliegen nicht respektieren.
Ich habe dann Anliegen aus vorherigen Schreiben wiederholt: In
meinen Schreiben vom 5.9.2015 und 12.9.2015 steht:
Ich möchte ab jetzt, dass Sie nur noch Schreiben
wegschicken, die ich vorher gelesen habe und für die ich
eine gewisse Bedenkzeit habe. |
Am 14.11.2015 habe Sie gegen
meine gewünschte Mandatsniederlegung beim Verwaltungsgericht
Widerspruch erhoben, zum Glück erfolglos. Trotzdem haben Sie
weiterhin Schreiben an das Verwaltungsgericht und den
Verwaltungsgerichtshof weggeschickt. Am
2.12.2015 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass es keine
weitere Vollmacht von mir Grund.
Anlass war der von Ihnen mir zugeschickte unsinnige Entwurf für
eine vorzeitige Löschung der Betreuungsakte. Am
3.12.2015 haben Sie an das
Amtsgericht Lörrach geschrieben und eine vorzeitige
Aktenlöschung empfohlen. Da es dafür keine rechtlich
ausreichenden Gründe gibt, wurde dies später natürlich vom
Amtsgericht abgelehnt. Am 8.12.2015
habe ich Ihnen in einem Brief per Einschreiben mit Rückschein
mitgeteilt,
dass Ihre Vollmacht für sämtliche Angelegenheiten von mir
erloschen ist.
Dabei habe ich auch auf frühere Schreiben hingewiesen.
Auch diesen erneuten Vollmachtsentzug ignorieren Sie bis heute
und sind somit zu einer belastenden Plage für mich geworden. G. Moser |