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				Verwaltungsgericht FreiburgPostfach
 
 79061 Freiburg
 
				Lörrach, 17.3.2016 4 K 2590/15
 VerwaltungsrechtssacheMoser ./. Land Baden-Württemberg
 wegen Beweissicherung
 Beschwerde vom 8.3.2016Ihr Schreiben vom 15.03.2106
 Die erbetene Akteneinsicht halte ich für die Rechtsverfolgung 
				der Beschwerdeführung für erforderlich. Daher muss ich die Beschwerde vom 
				8.3.2016 hiermit zurücknehmen. Ich nehme die Beschwerde hiermit zurück. 
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