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Verwaltungsgericht Freiburg
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79061 Freiburg
Lörrach, 17.3.2016
4 K 2590/15
Verwaltungsrechtssache
Moser ./. Land Baden-Württemberg
wegen Beweissicherung
Beschwerde vom 8.3.2016
Ihr Schreiben vom 15.03.2106
Die erbetene Akteneinsicht halte ich für die Rechtsverfolgung
der Beschwerdeführung für erforderlich.
Daher muss ich die Beschwerde vom
8.3.2016 hiermit zurücknehmen.
Ich nehme die Beschwerde hiermit zurück.
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