Im wahrgenommenen Interesse der Mandantin (Klägerin) bitte ich
um Mitteilung über Kosten-Sachstände der von mir vertretenen
Verfahren:
VRS 4 K 1908/15, 4 K 2377/15 (2 O 29/16 LG FR), 4 K 2449/15.
Es handelt sich bei der "Umstellung" der Klageschrift vom
12.10.2015 nicht um ein neues Verfahren, sondern um die
Verfahrensführung im Verfahren 4 K 1908/15 (vor der Trennung mit
Beschluss vom 13.10.2015) und im Rahmen der
Gerichtskorrespondenz mit dem U. vom 14.8.2015 bis 12.10.2015.
Die Verfahrensgebühr war gemäß § 21 GKG nur im Verfahren 4 K
1908/15 zu erheben. Die Korrespondenz hat zu Korrektur der
Klaganträge mit Schriftsatz vom 12.10.2015 geführt.
Der Verfahrensgegenstand war jedoch schon in der Klageschrift
vom 12.8.2015 (4 K 1908/15) vorgetragen und enthalten.
Eine neue Kostenfolge enthielt die Gerichtskorrespondenz ja
nicht.
Anwalt 12
Rechtsanwalt
Nachrichtlich an:
Verwaltungsgericht
Freiburg
4 K 2449/15 VRS Moser ./. Landkreis |