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Anwalt 12 an den Verwaltungsgerichtshof
Abschrift am 12.12.2017 vom Foto nach einer Akteneinsicht am 11.12.2017


Anwalt-Adresse....

Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg
Postfach 10 32 64


68032 Mannheim

Lörrach, 29.3.2016
(Moser-Kommentar: Nach Vollmachtsentzug am 12.11.2015 !!!!)

 

1 S 493/16                                    Vorsorgliche Kostenerinnerung

4 K 2449/15 VG Freiburg

In der Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Feststellung

 

Ich lege hiermit für die Klägerin Gertrud Moser vorsorglich gegen eine - mir nicht näher bekannte - Gerichtsgebühr (KV 5110) in dem anhängigen Verfahren 4 K 2449/15 des Verwaltungsgerichts Freiburg gem. § 66 GKG

Erinnerung

ein.

Grund: § 21 GKG

Ich bitte um Beiziehung der im Zusammenhang vorausgegangenen Verfahrensakten in der
 

  Verwaltungsrechtsache
Gertrud Moser ./. Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung - 4 K 1908/15 -
(mit: 4 K 2377/15)
 
 

Im wahrgenommenen Interesse der Mandantin (Klägerin) bitte ich um Mitteilung über Kosten-Sachstände der von mir vertretenen Verfahren:
VRS 4 K 1908/15, 4 K 2377/15 (2 O 29/16 LG FR), 4 K 2449/15.

 

Es handelt sich bei der "Umstellung" der Klageschrift vom 12.10.2015 nicht um ein neues Verfahren, sondern um die Verfahrensführung im Verfahren 4 K 1908/15 (vor der Trennung mit Beschluss vom 13.10.2015) und im Rahmen der Gerichtskorrespondenz mit dem U. vom 14.8.2015 bis 12.10.2015.

Die Verfahrensgebühr war gemäß § 21 GKG nur im Verfahren 4 K 1908/15 zu erheben. Die Korrespondenz hat zu Korrektur der Klaganträge mit Schriftsatz vom 12.10.2015 geführt.

Der Verfahrensgegenstand war jedoch schon in der Klageschrift vom 12.8.2015 (4 K 1908/15) vorgetragen und enthalten.

Eine neue Kostenfolge enthielt die Gerichtskorrespondenz ja nicht.

 

Anwalt 12
Rechtsanwalt
 

Nachrichtlich an:

Verwaltungsgericht Freiburg
4 K 2449/15 VRS Moser ./. Landkreis


Geändert am:   10.01.2019

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