| Verwaltungsrechtssache
 Gertrud Moser
 gegen Landkreis Lörrach
 wegen Zurückweisung eines Bevollmächtigten
 hier: Beschwerde
 Die gegen die Verfügung des 
				Verwaltungsgerichts Freiburg vom 12.11.2015, Az.: 4 K 2449/15, 
				mit Schriftsatz vom 07.03.2016 eingelegte Beschwerde ist am 
				08.03.2016 beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 
				eingegangen. Das Verwaltungsgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen. 
				Der Beklagte erhielt Doppel der Beschwerdeschrift mit der Bitte, 
				sich zu der Beschwerde bis zum 13.04.2016 zu äußern. Die Schriftsätze sind in 2facher Fertigung einzureichen. Der Vorsitzende: gez. E. Präsident des VGH Beglaubigt:x.....
 Gerichtsangestellte
 
 Nachrichtlich an:
 Verwaltungsgericht Freiburg
 - 4 K 2449/15 -
 VRS Moser ./. Landkreis
 
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