Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße
103
79061 Freiburg
22.02.2016
4 K 2170/15
In
der Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen
Landkreis Lörrach wegen Feststellung
belegen die neusten Ereignisse,
dass ich in einen Teufelskreis geraten bin,
aus dem es kaum noch ein Entkommen gibt.
(Teil 7)
Einem deutschen Verwaltungsgericht ist es nicht zuzumuten,
dass es Beweise zu einem Polizeibericht und den begünstigenden
Handlungen des Landratsamts Lörrach erhebt.
Meinen Anträgen zur unverzüglichen Beweiserhebung wurde nicht
stattgegeben. Anhand der Äußerungen von Richter Knorr in der
mündlichen Verhandlung vom 27.1.2016 und der inzwischen
verstrichenen Zeit ist damit auch nicht zu rechnen.
Nach seinen Äußerungen soll ich aufgeben. Somit habe ich keine
Chancen auf einen rechtlichen Erfolg und warte auf die negative
Entscheidung und die noch zu zahlenden Kosten.
Mein im Oktober 2014 abgegebener Klageversuch beim
Verwaltungsgericht enthält immerhin alle Fakten zu den Folgen
des Polizeiberichts, den begünstigenden Aktivitäten des
Landratsamts und der Gemeinde Binzen für meine Nachbarn-X, und
somit gegen mich.
Dieser Klageversuch war sehr umfangreich, weil ich sämtliche
Aussagen mit Beweisen belegt habe.
Für eine Folgenbeseitigung bzw. eine Feststellung sind sie
wertlos, weil für einen Teil das Amtsgericht, das Landgericht,
die Staatsanwaltschaft oder keiner (Petition BW) dafür zuständig
wären. Diese entscheiden aber seit Jahren zugunsten der
Denunziantin Nachbarin-X,
und zwar ohne die von mir gewünschten Beweismittel.
Einem deutschen Verwaltungsgericht ist es daher nicht zuzumuten,
sich mit allen Folgen eines Polizeiberichts zu befassen, der im
Auftrag der staatlich anerkannten Denunziantin
Nachbarin-X entstand.
Auch der gesamte Schriftwechsel mit der Polizei ist
uninteressant.
Der wurde an den Rechtsanwalt 12 geschickt.
In diesem Schriftwechsel argumentiert die Polizei ständig
zugunsten der Denunziantin Nachbarin-X
und weigert sich, von mir gewünschte Beweise zu
meinen Gunsten zu erheben.
Bei beschädigten parkenden Autos mit Fahrerflucht sucht die
Polizei über die Zeitung Zeugen. In meinem Fall hat die Polizei
mehrfach Zeugenbefragungen zum Inhalt des Polizeiberichts
abgelehnt.
Damit hat mich die Polizei juristisch gesehen, zu einer Sache
bzw. einem menschlichen Objekt degradiert, das rangmäßig unter
einem beschädigten Fahrzeug mit wenigen 100 Euro Sachschaden
steht.
Meine über 6jährigen erfolglosen Bemühungen zur Wahrheitsgehalt
des Polizeiberichts sind sehr anstrengend, demütigend und zehren
an meiner Gesundheit.
Die Betreuungsakte ist daher faktisch zur meiner Todesurteilakte
geworden.
Damit ist es keine Übertreibung, wenn die Polizei mit
bedingungsloser Unterstützung der Staatsanwaltschaft zum
kostenlosen Auftragskiller meiner Nachbarn geworden ist.
In diesem Fall ist es kein schneller Tod, sondern ein langsamer,
mit Psychoterror verbunden, so dass das ganze am Schluss als
natürliche Todesursache vermerkt werden kann.
Gleichzeitig können seit über 6 Jahren meine Nachbarn ihren
Erfolg mit den verschiedenen falschen Aussagen über mich
genießen.
Und ich stehe sozusagen seit über 6 Jahren wie im Mittelalter am
Pranger.
G. Moser |