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				Gertrud Moser, 
				..................79589 Binzen,  Tel. .................... 
				  
				Verwaltungsgericht Freiburg 
				Habsburgerstraße 
				103 
				  
				79061 Freiburg 
				22.02.2016 
				  
				4 K 2170/15    In 
				der Verwaltungsrechtssache   
				Gertrud Mosergegen
 Landkreis Lörrach wegen Feststellung
   
				belegen die neusten Ereignisse,dass ich in einen Teufelskreis geraten bin,
 aus dem es kaum noch ein Entkommen gibt.
 (Teil 7)
     
				Einem deutschen Verwaltungsgericht ist es nicht zuzumuten,dass es Beweise zu einem Polizeibericht und den begünstigenden 
				Handlungen des Landratsamts Lörrach erhebt.
 
				  
				Meinen Anträgen zur unverzüglichen Beweiserhebung wurde nicht 
				stattgegeben. Anhand der Äußerungen von Richter Knorr in der 
				mündlichen Verhandlung vom 27.1.2016 und der inzwischen 
				verstrichenen Zeit ist damit auch nicht zu rechnen. 
				  
				Nach seinen Äußerungen soll ich aufgeben. Somit habe ich keine 
				Chancen auf einen rechtlichen Erfolg und warte auf die negative 
				Entscheidung und die noch zu zahlenden Kosten. 
				  
				Mein im Oktober 2014 abgegebener Klageversuch beim 
				Verwaltungsgericht enthält immerhin alle Fakten zu den Folgen 
				des Polizeiberichts, den begünstigenden Aktivitäten des 
				Landratsamts und der Gemeinde Binzen für meine Nachbarn-X, und 
				somit gegen mich. 
				  
				Dieser Klageversuch war sehr umfangreich, weil ich sämtliche 
				Aussagen mit Beweisen belegt habe.Für eine Folgenbeseitigung bzw. eine Feststellung sind sie 
				wertlos, weil für einen Teil das Amtsgericht, das Landgericht, 
				die Staatsanwaltschaft oder keiner (Petition BW) dafür zuständig 
				wären. Diese entscheiden aber seit Jahren zugunsten der 
				Denunziantin Nachbarin-X,
 und zwar ohne die von mir gewünschten Beweismittel.
 
				  
				Einem deutschen Verwaltungsgericht ist es daher nicht zuzumuten, 
				sich mit allen Folgen eines Polizeiberichts zu befassen, der im 
				Auftrag der staatlich anerkannten Denunziantin
				Nachbarin-X entstand.  
				  
				Auch der gesamte Schriftwechsel mit der Polizei ist 
				uninteressant. Der wurde an den Rechtsanwalt 12 geschickt.
 In diesem Schriftwechsel argumentiert die Polizei ständig 
				zugunsten der Denunziantin Nachbarin-X
				und weigert sich, von mir gewünschte Beweise zu 
				meinen Gunsten zu erheben.
 
				  
				Bei beschädigten parkenden Autos mit Fahrerflucht sucht die 
				Polizei über die Zeitung Zeugen. In meinem Fall hat die Polizei 
				mehrfach Zeugenbefragungen zum Inhalt des Polizeiberichts 
				abgelehnt.  
				  
				Damit hat mich die Polizei juristisch gesehen, zu einer Sache 
				bzw. einem menschlichen Objekt degradiert, das rangmäßig unter 
				einem beschädigten Fahrzeug mit wenigen 100 Euro Sachschaden 
				steht. 
				  
				Meine über 6jährigen erfolglosen Bemühungen zur Wahrheitsgehalt 
				des Polizeiberichts sind sehr anstrengend, demütigend und zehren 
				an meiner Gesundheit. Die Betreuungsakte ist daher faktisch zur meiner Todesurteilakte 
				geworden.
 
				  
				Damit ist es keine Übertreibung, wenn die Polizei mit 
				bedingungsloser Unterstützung der Staatsanwaltschaft zum 
				kostenlosen Auftragskiller meiner Nachbarn geworden ist. 
				  
				In diesem Fall ist es kein schneller Tod, sondern ein langsamer, 
				mit Psychoterror verbunden, so dass das ganze am Schluss als 
				natürliche Todesursache vermerkt werden kann.Gleichzeitig können seit über 6 Jahren meine Nachbarn ihren 
				Erfolg mit den verschiedenen falschen Aussagen über mich 
				genießen.
 Und ich stehe sozusagen seit über 6 Jahren wie im Mittelalter am 
				Pranger.
 
				  
				G. Moser |