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				Gertrud Moser, 
				..................79589 Binzen,  Tel. .................... 
				  
				Verwaltungsgericht Freiburg 
				Habsburgerstraße 
				103 
				  
				79061 Freiburg 
				17.02.2016 
				  
				4 K 2449/15    In 
				der Verwaltungsrechtssache   
				Gertrud Mosergegen
 Landkreis Lörrach wegen Feststellung
   
				belegen die neusten Ereignisse,dass ich in einen Teufelskreis geraten bin,
 aus dem es kaum noch ein Entkommen gibt.
 (Teil 3)
   
				Bekanntlich muss zwingend ein psychiatrisches Gutachten erstellt 
				werden,wenn für eine Bürgerin oder ein Bürger ein gerichtliches 
				Betreuungsverfahren eingeleitet wird.
   
				Damals habe ich dem Gutachter die Kopie des Polizeiberichts 
				gegeben, und zwar auch in dem Glauben, dass die Inhalte des 
				Berichts falsch sind.Ich wusste, dass der Gutachter kein umfassendes Computerwissen 
				hatte.
 Ich hatte Angst und er meinte, ich solle mir wegen des 
				Gutachtens keine Sorgen machen.
   Das 
				Gutachten wurde am 21.9.2009 erstellt, weil der Gutachter vorher 
				noch in Urlaub ging.   Sehr 
				spät, im Februar 2010 bekam ich über eine Akteneinsicht beim 
				Amtsgericht die Kopie von diesem Gutachten. Von seinem Inhalt 
				war ich wieder geschockt.   
				Einige fehlerhafte Inhalte konnten objektiv wiederlegt werden. 
				Dies ist mir über eine Beschwerde beim Landgericht nicht 
				gelungen.Der Gutachter hatte noch weitere Informationen von mir, die er 
				nicht zu meinen Gunsten, sondern eher gegen mich verwendet 
				hatte.
   
				Daher kam bei mir der Verdacht auf, dass er die 
				Anzeigenerstatterin Nachbarin-X kennen könnte. Ihre Personalien 
				waren ja im Polizeibericht angegeben.   Ich 
				hatte den Eindruck, dass er das Gutachten so geschrieben hat, 
				dass ihr rechtlich nichts passieren kann.Und ich hatte den Eindruck,
 dass auch die Inhalte des Polizeiberichts das Gutachten 
				beeinflussten.
   Von 
				diesem Verdacht weiß das Landgericht Freiburg und die 
				Staatsanwaltschaft.Dazu ist sicher nichts überprüft worden.
   
				Natürlich bekam der Gutachter auch ein entsprechendes Schreiben 
				von mir,auf das ich keine Antwort bekam.
   Im 
				Rahmen einer Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Lörrach 
				2012 habe ich eine Beiakte entdeckt, die Kopien aus der 
				Betreuungsakte enthielt einschließlich des Gutachtens. Die 
				Staatsanwaltschaft hatte also im Rahmen meiner 
				selbstgeschriebenen Strafanzeige im Oktober 2010 gegen die 
				Anzeigenerstatterin nur Folgebelege aus der Betreuungsakte 
				kopiert und sonst nichts getan.   Als 
				ich zu einer zweiten Akteneinsicht mit 
				Rechtsanwältin 4 kam, 
				erhielt diese nur die eigentliche Akte. Zunächst wurde die 
				Einsicht in die Beiakte von der Mitarbeiterin der 
				Staatsanwaltschaft verweigert, weil es dazu eine Anweisung von 
				der nicht anwesenden Staatsanwältin Dr. Reil gab.   Nach 
				einer vehementen Beschwerde von 
				Rechtsanwältin 4., bei der sie auch von sozialem Mord in 
				meinem Fall sprach, bekam sie die Akte ausgehändigt.   
				Meine Beschwerde über diese neue Erkenntnis war natürlich 
				erfolglos.Und meine damalige Strafanzeige war erfolglos. Sie enthielt aber 
				schon Hinweise auf Amtspflichtverletzungen des Landratsamts, die 
				sie (natürlich?) nicht überprüft hat.
 Aktenzeichen 85 Js 9.........../09.
   
				Rechtsanwältin 4 beschwerte 
				sich über eine Eingabe beim Oberlandesgerichts Karlsruhe, dass 
				die Staatsanwaltschaft in meinem Fall nicht ermittelt hat.Die Beschwerde war erfolglos.
 
				  G. Moser   |