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Justitia
  
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Verwaltungsgericht Freiburg


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Verwaltungsgericht Freiburg

Habsburgerstraße 103

 

79061 Freiburg

17.02.2016

 

4 K 2449/15

 

In der Verwaltungsrechtssache

 

Gertrud Moser
gegen
Landkreis Lörrach wegen Feststellung

 

belegen die neusten Ereignisse,
dass ich in einen Teufelskreis geraten bin,
aus dem es kaum noch ein Entkommen gibt.
(Teil 3)

 

Bekanntlich muss zwingend ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden,
wenn für eine Bürgerin oder ein Bürger ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird.

 

Damals habe ich dem Gutachter die Kopie des Polizeiberichts gegeben, und zwar auch in dem Glauben, dass die Inhalte des Berichts falsch sind.
Ich wusste, dass der Gutachter kein umfassendes Computerwissen hatte.
Ich hatte Angst und er meinte, ich solle mir wegen des Gutachtens keine Sorgen machen.

 

Das Gutachten wurde am 21.9.2009 erstellt, weil der Gutachter vorher noch in Urlaub ging.

 

Sehr spät, im Februar 2010 bekam ich über eine Akteneinsicht beim Amtsgericht die Kopie von diesem Gutachten. Von seinem Inhalt war ich wieder geschockt.

 

Einige fehlerhafte Inhalte konnten objektiv wiederlegt werden. Dies ist mir über eine Beschwerde beim Landgericht nicht gelungen.
Der Gutachter hatte noch weitere Informationen von mir, die er nicht zu meinen Gunsten, sondern eher gegen mich verwendet hatte.

 

Daher kam bei mir der Verdacht auf, dass er die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X kennen könnte. Ihre Personalien waren ja im Polizeibericht angegeben.

 

Ich hatte den Eindruck, dass er das Gutachten so geschrieben hat, dass ihr rechtlich nichts passieren kann.
Und ich hatte den Eindruck,
dass auch die Inhalte des Polizeiberichts das Gutachten beeinflussten.

 

Von diesem Verdacht weiß das Landgericht Freiburg und die Staatsanwaltschaft.
Dazu ist sicher nichts überprüft worden.

 

Natürlich bekam der Gutachter auch ein entsprechendes Schreiben von mir,
auf das ich keine Antwort bekam.

 

Im Rahmen einer Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Lörrach 2012 habe ich eine Beiakte entdeckt, die Kopien aus der Betreuungsakte enthielt einschließlich des Gutachtens. Die Staatsanwaltschaft hatte also im Rahmen meiner selbstgeschriebenen Strafanzeige im Oktober 2010 gegen die Anzeigenerstatterin nur Folgebelege aus der Betreuungsakte kopiert und sonst nichts getan.

 

Als ich zu einer zweiten Akteneinsicht mit Rechtsanwältin 4 kam, erhielt diese nur die eigentliche Akte. Zunächst wurde die Einsicht in die Beiakte von der Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft verweigert, weil es dazu eine Anweisung von der nicht anwesenden Staatsanwältin Dr. Reil gab.

 

Nach einer vehementen Beschwerde von Rechtsanwältin 4., bei der sie auch von sozialem Mord in meinem Fall sprach, bekam sie die Akte ausgehändigt.

 

Meine Beschwerde über diese neue Erkenntnis war natürlich erfolglos.
Und meine damalige Strafanzeige war erfolglos. Sie enthielt aber schon Hinweise auf Amtspflichtverletzungen des Landratsamts, die sie (natürlich?) nicht überprüft hat.
Aktenzeichen 85 Js 9.........../09.

 

Rechtsanwältin 4 beschwerte sich über eine Eingabe beim Oberlandesgerichts Karlsruhe, dass die Staatsanwaltschaft in meinem Fall nicht ermittelt hat.
Die Beschwerde war erfolglos.

 

G. Moser

 

GM-Kommentar:
Erfolgloses Schreiben

Sargnagel


Geändert am:   21.01.2024

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