Im Adressfeld wird der Eindruck erweckt, dass
ich unter Betreuung geraten bin.
Daher habe ich ihn sofort aufgerissen, wie auf dem Bild
ersichtlich.
(Anmerkung: Hier auf der Homepage ist ein anderes Bild)
Am 21.05.2012 habe ich ein
Schreiben sowohl an den Direktor des Amtsgerichts als auch an
den Landesbeauftragten für Datenschutz geschrieben.
Anlage 1
Vom
Landesbeauftragten für Datenschutz habe ich eine Antwort
bekommen.
Anlage 2
Vom Amtsgericht Lörrach keine Antwort.
Das heutige Schreiben belegt,
dass das Amtsgericht diese wichtige Form für Schreiben
trotz meines eindeutigen Hinweises
weiter ignoriert und sogar Schreiben verschickt,
die irreführende und verletzende Angaben im Adressfeld
enthalten,
so dass die Briefzusteller falsche Informationen über die
Adressaten erhalten.
Aus den Inhalten bzw. Schreiben ergibt sich aber keine
Betreuung für mich,
sondern Aktivitäten von Rechtsanwalt 12 trotz Vollmachtsentzug.
Das Entsetzen beim Anblick dieses Briefes wird gestützt durch
folgende Aus-sage von Rechtsanwalt 12 in seinem Schreiben vom
4.2.2016 an mich:
Ich ziehe mich zurück,
sobald Sie einen für Sie kompetent handelnden Betreuer
oder
einen vertretungsbereiten neuen Kollegen bestellt
erhalten haben. |
Damit nötigt er mich zu einem neuen Rechtsanwalt. Damit
verbunden ist dann auch meine Pflicht, ihm mitzuteilen, dass ich
einen neuen Anwalt habe, womöglich mit Beweis. Durch die
Formulierung "kompetent handelnder Betreuer" habe ich zu Recht
Angst, dass eine Betreuung für mich anregt.
Dazu konträr ist sein Anliegen, mit unzureichenden Argumenten
meine Betreuungsakte löschen zu lassen.
Das wäre nur möglich,
wenn die Falschaussagen im Polizeibericht bewiesen werden.
Das wird mir aber seit über 6 Jahren von der Polizei, den
Zivilgerichten, der Staatsanwaltschaft, dem Petitionsausschuss
im Landtag von Baden-Württemberg und vermutlich vom
Verwaltungsgericht verweigert.
2. Besuch bei einem Anwalt aus dem Kreis Lörrach:
Am 8.2.2016 war ich wegen dem Anwalt-12--Schreiben vom
4.2.2016 zur Beratung bei einem Anwalt aus dem Kreis Lörrach.
Ich berichtete ihm, dass ich verschiedene aktuelle
Rechtsprobleme habe und dafür einen Anwalt benötige.
Der Anwalt wollte nicht gegen andere Anwälte vorgehen und
auch keine Verwaltungsrechtssache übernehmen.
Der Anwalt war nur bereit, an Rechtsanwalt 12 einen Brief zu
schreiben mit Streitwert 5000 Euro. Dafür sollte ich dann knapp
500 Euro Anwaltskosten bezahlen und unterschrieb eine
entsprechende Vollmacht.
Weitere anwaltliche Leistungen würden zu einem Stundenhonorar
von 250 Euro erbracht werden.
Laut Rechtsanwaltskammer Freiburg soll ich gegen den
ehemaligen Rechtsanwalt 7, B., zivilrechtlich vorgehen.
Der Anwalt kannte ihn und meinte, dass ich gegen Anwalt 7 keine
Chance habe.
Er schien auch einiges über Rechtsanwalt 12 zu wissen.
Dabei fiel eine Bemerkung "der mit der Schreibmaschine" und eine
Bemerkung, die ich wörtlich hier nicht wiedergebe. Danach
scheint Rechtsanwalt 12 bekannt zu sein, dass er nicht immer
sachlich bzw. vernunftgemäß handelt.
Nach einer schlaflosen Nacht schrieb ich früh am morgen
folgende Email an den Anwalt, indem ich versuchte, die Vollmacht
am Tag zuvor zu widerrufen.
3. Kontakt zu einem weiteren Anwalt in Offenburg
Mit einem neuen Anwalt, Kanzlei in Offenburg, vereinbarte ich
einen Beratungstermin für den vergangen Freitag um 14 Uhr.
Er fand es sinnvoll, dass ich mich im Fall Anwalt 7 von ihm
anwaltlich vertreten lassen sollte und gab mir dazu ein
Vollmachtsformular mit, damit ich noch Bedenkzeit habe.
Da er nicht meine vollständigen Unterlagen zu diesem Fall
haben wollte, scheint es keinen Sinn zu haben, dass ich von
meinen Zahlungen an Anwalt 7 irgendetwas zurückbekomme. Die
Rechtsanwaltskammer Freiburg hat im Frühjahr 2015 eine Eingabe
bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gemacht.
Dann hat sie sich nicht mehr gemeldet. Erst kürzlich habe ich
auf meine Nachfrage das Aktenzeichen dazu erhalten: 9 .......15.
Mehr Informationen habe ich nicht.
Ich habe mit etwas mehr Unterlagen Strafanzeige und Strafantrag
bei der Staatsanwaltschaft ...... gegen Anwalt 7
erstattet.
Aktenzeichen 2.............3/14.
Am Freitagmorgen hatte ich noch nicht den Originalbrief von
Rechtsanwalt 12 vom 4.2.2016. Er lag noch beim Anwalt vom Montag
und ich hatte leider noch keine Kopie gemacht. Am Dienstag
erfuhr ich telefonisch, dass der Brief mit der Post weggeschickt
wird. Dies ist vermutlich nicht geschehen und so konnte ich in
Offenburg das Schreiben bei dem neuen Rechtsanwalt nicht
vorlegen.
4. In dieser Woche über 500 Euro Rechtskosten ohne Erfolg
dazu
Somit sind nur in dieser Woche über 500 Euro Anwaltskosten
entstanden,
aber ohne irgendeinen rechtlichen Erfolg für mich.
5. Laut Rechtsanwaltskammer soll ich zivilrechtlich gegen
Anwälte vorgehen
Die Rechtsanwaltskammer Freiburg ist der Meinung, dass ich
gegen den Rechtsanwalt 7 zivilrechtlich vorgehen soll.
(Schreiben vom 31.1.2016)
Die Rechtsanwaltskammer Freiburg ist der Meinung, dass ich gegen
Rechtsanwalt 12 zivilrechtlich vorgehen soll. (Schreiben vom
1.2.2016)
Die Beschwerde gegen die Rechtsanwältin 10, die keine
Klageerwiderung beim Amtsgericht trotz schriftlicher Unterlagen
von mir abgegeben hat, wird zur Zeit überprüft und endet
vermutlich mit der gleichen Entscheidung, wie bei den übrigen
Anwälten.
Damit würden für mich wieder hohen Anwalts- und eventuell
Gerichtskosten entstehen ohne Erfolgsgarantie.
Die für mich entstandenen Rechtsnachteile durch diese Anwälte
muss ich mir zurechnen lassen. Darauf nehmen weder das
Amtsgericht, noch das Landgericht noch vermutlich das
Verwaltungsgericht Rücksicht.
6. Damit habe ich wieder belegt, wie ungerecht und welche
fatale Folgen ein gerichtliches Betreuungsverfahren hat.
Es hat verheerende Folgen auf meine Gesundheit, meinen Ruf,
meine fi-nanzielle Lage, verbunden mit der ständigen Angst,
erneut in ein Entmün-digungsverfahren ohne ausreichenden Grund
zu kommen.
Durch das Versagen dreier Anwälte beim Amtsgericht und
Landgericht muss ich mir neue Falschaussagen von der
Anzeigenerstatterin des Polizeiberichts gefallen lassen.
Kurz: Ein Alptraum, der sicher meine Lebenserwartung
erheblich verkürzt.
G. Moser |