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Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstr. 103
79104 Freiburg
Lörrach, 6.2.2016
4 K 2377/15
Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung (Entschädigung);
Ihre Nachricht vom 21.1.2016 (Verweisung)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem in Kopie beigefügten Beschluss des Landgerichts
Freiburg in dem Rechtsstreit der Parteien wegen
Folgenbeseitigung - 2 O 29/16 - vom 29.1.2016, zugestellt am
4.2.2016, hat die Klagrücknahme ihre Bestätigung- und die
Verweisung ihre Erledigung gefunden.
Ich bitte um die Beachtung der Gerichtskostenfolge zugunsten
der Partei der Klägerin Moser und um die Erstattung etwa zuviel
gezahlter Gebühren an die Klägerin Moser.
Es hat eine Einheit der Klageführung ab Schriftsatz vom
12.8.2015 in dem Verfahren: 4 K 1908/15 bis zum Schriftsatz vom
12.10.2015 (ff.) in dem Verfahrens 4 K 2449/15 gegeben.
Die Umstellung der Klage auf Feststellung vom 12.10.2015 - 4
K 2449/15 - hob bereits eine Verweisung an das Landgericht auf.
Die Gegenstände waren und blieben die gleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt 12
Anlage
an Frau Moser direkt übersandt.
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