AS 505
4 K 2449/15
VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG
Beschluss
In der
Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser,
............, 79589 Binzen,
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Klägerin –
gegen
Landkreis Lörrach,
Fachbereich Jugend und Familie,
vertreten durch den Landrat,
Palmstr. 3, 79539 Lörrach, Az: 018.415,
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Beklagter -
wegen Feststellung
hat das
Verwaltungsgericht Freiburg - 4. Kammer - durch den Vorsitzenden Richter am
Verwaltungsgericht Knorr
vom 27. Januar 2016
beschlossen:
Der Streitwert wird nach den §§ 39 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 63
Abs. 2 GKG auf
10.000 EUR (2 x 5.000 EUR)
festgesetzt.
Wegen der Beschwerdemöglichkeit gegen die
Streitwertfestsetzung wird auf § 68 Abs. 1 GKG verwiesen.
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