4 K 2449/15
VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG
Beschluss
In der
Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser,
............, 79589 Binzen,
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Klägerin –
gegen
Land
Baden-Württemberg,
dieses vertreten durch das Polizeipräsidium Freiburg,
Referat Recht und Datenschutz,
Bissierstr. 1, 79114 Freiburg, Az: V/RuD-0300.8/Moser, Gertrud
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Beklagter -
wegen
Folgenbeseitigung (Feststellung)
hat das
Verwaltungsgericht Freiburg - 4. Kammer - durch den Vorsitzenden
Richter am Verwaltungsgericht Knorr
vom 27. Januar 2016
beschlossen:
Der Streitwert wird nach den §§ 39 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 63
Abs. 2 GKG auf
15.000 EUR (3 x 5.000 EUR)
festgesetzt.
Wegen der Beschwerdemöglichkeit gegen die
Streitwertfestsetzung wird auf § 68 Abs. 1 GKG verwiesen.
Knorr
Beglaubigt
....
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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