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Beschluss: Streitwertfestsetzung zu 4 K 2170/15
Kopie als Anlage von Anwalt 12 am 30.08.2018 erhalten


4 K 2449/15

VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG
Beschluss

 

In der Verwaltungsrechtssache

Gertrud Moser, ............, 79589 Binzen,

- Klägerin –

gegen

Land Baden-Württemberg,
dieses vertreten durch das Polizeipräsidium Freiburg,
Referat Recht und Datenschutz,
Bissierstr. 1, 79114 Freiburg, Az: V/RuD-0300.8/Moser, Gertrud

- Beklagter -

wegen Folgenbeseitigung (Feststellung)
 

hat das Verwaltungsgericht Freiburg - 4. Kammer - durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Knorr

vom 27. Januar 2016

beschlossen:

Der Streitwert wird nach den §§ 39 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 63 Abs. 2 GKG auf

 15.000 EUR (3 x 5.000 EUR)

festgesetzt.

Wegen der Beschwerdemöglichkeit gegen die Streitwertfestsetzung wird auf § 68 Abs. 1 GKG verwiesen.

Knorr

Beglaubigt

....

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

 

Kommentar am 12.12.2017
In meinen Akten  habe ich diesen Beschluss nicht gefunden. Laut späterer Auskunft hat ihn nur Anwalt12 auf seinen Antrag vom 14.10.2017 erhalten.

Wenn ich ihn bekommen hätte, hätte ich sicher im Internet mich über die Beschwerdemöglichkeiten informiert.


Geändert am:   10.01.2019

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