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    | Brief an das 
		Verwaltungsgericht Freiburg |  
 
			
				| Moser-Adresse ..... 
 Verwaltungsgericht FreiburgHabsburgerstraße 103
 
 79061 Freiburg
 
				12.01.2016 Aktenzeichen 4 K 2590/15 Gründe für das unverzügliche Beweisverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Richter 
				Knorr,
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				| 1. | Durch die unterlassenen 
				anwaltlichen Leistungen zu meinen Gunsten der Rechtsanwälte 
				Anwalt 7, Anwältin 10 und Anwalt 12 soll ich die Anwaltskosten 
				für die gegnerische Partei zahlen, obwohl die gegnerische Partei 
				falsche und herabsetzende Aussagen vor Gericht vorgetragen hat 
				und meine angegebenen Zeugen nicht befragt wurden. Ich weigere 
				mich trotz Gerichtsbeschluss. Daher habe ich bis zum 2. Dezember 
				2015 nicht bezahlt, aber einen entsprechenden Betrag an die 
				gemeinnützige Organisation Plan International e.V. überwiesen. 
				Von der gegnerischen Kanzlei erhielt ich ein zweites Schreiben, 
				dass ich bis zum 30. Dezember 2015 etwas über 1600 Euro bezahlen 
				soll.Seit dem 3. Dezember 2015 warte ich daher auf eine 
				Zwangsvollstreckung gegen mich.
 Ich bin nicht bereit, zu meinen hohen Anwalts-, Gerichts-, 
				Verwaltungskosten auch noch direkt an die gegnerische Partei zu 
				zahlen. Das ist eine enorme körperliche bzw. gesundheitliche 
				Belastung für mich. Aus aus diesem Grund ist ein unverzügliches 
				Beweisverfahren erforderlich.
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				| 2. | Die unterlassenen Beweise zu meinen 
				Gunsten habe ich nicht zu vertreten, sondern die Polizei, das 
				Landratsamt Lörrach, das Amtsgericht Lörrach, das Landgericht 
				Freiburg, die Staatsanwaltschaft Lörrach, die 
				Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, der Petitionsausschuss im 
				Landtag von Baden-Württemberg. Über 6 Jahre Unterlassung ist 
				eine unerträgliche Belastung,die schnellstmöglich aufgehoben werden muss.
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				| G. Moser Anlage:
				
				Mahnung der gegnerischen Kanzlei vom 17.12.2015
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				| Kommentar am 30.04.2016. Das Beweisverfahren wurde trotzdem später abgelehnt.
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