Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Verwaltungsgericht Freiburg


Moser-Adresse .....
 

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103

79061 Freiburg

12.01.2016

Aktenzeichen 4 K 2590/15

Gründe für das unverzügliche Beweisverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Richter Knorr,
 

1.  Durch die unterlassenen anwaltlichen Leistungen zu meinen Gunsten der Rechtsanwälte Anwalt 7, Anwältin 10 und Anwalt 12 soll ich die Anwaltskosten für die gegnerische Partei zahlen, obwohl die gegnerische Partei falsche und herabsetzende Aussagen vor Gericht vorgetragen hat und meine angegebenen Zeugen nicht befragt wurden.

Ich weigere mich trotz Gerichtsbeschluss. Daher habe ich bis zum 2. Dezember 2015 nicht bezahlt, aber einen entsprechenden Betrag an die gemeinnützige Organisation Plan International e.V. überwiesen. Von der gegnerischen Kanzlei erhielt ich ein zweites Schreiben, dass ich bis zum 30. Dezember 2015 etwas über 1600 Euro bezahlen soll.
Seit dem 3. Dezember 2015 warte ich daher auf eine Zwangsvollstreckung gegen mich.

Ich bin nicht bereit, zu meinen hohen Anwalts-, Gerichts-, Verwaltungskosten auch noch direkt an die gegnerische Partei zu zahlen. Das ist eine enorme körperliche bzw. gesundheitliche Belastung für mich.

Aus aus diesem Grund ist ein unverzügliches Beweisverfahren erforderlich.
 

2. Die unterlassenen Beweise zu meinen Gunsten habe ich nicht zu vertreten, sondern die Polizei, das Landratsamt Lörrach, das Amtsgericht Lörrach, das Landgericht Freiburg, die Staatsanwaltschaft Lörrach, die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, der Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg.

Über 6 Jahre Unterlassung ist eine unerträgliche Belastung,
die schnellstmöglich aufgehoben werden muss.

G. Moser

Anlage: Mahnung der gegnerischen Kanzlei vom 17.12.2015
 

Kommentar am 30.04.2016.
Das Beweisverfahren wurde trotzdem später abgelehnt.

Geändert am:   10.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de