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Brief an das
Verwaltungsgericht Freiburg
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Moser-Adresse .....
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103
79061 Freiburg
12.01.2016
Aktenzeichen 4 K 2590/15
Gründe für das unverzügliche Beweisverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Richter
Knorr,
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1. |
Durch die unterlassenen
anwaltlichen Leistungen zu meinen Gunsten der Rechtsanwälte
Anwalt 7, Anwältin 10 und Anwalt 12 soll ich die Anwaltskosten
für die gegnerische Partei zahlen, obwohl die gegnerische Partei
falsche und herabsetzende Aussagen vor Gericht vorgetragen hat
und meine angegebenen Zeugen nicht befragt wurden. Ich weigere
mich trotz Gerichtsbeschluss. Daher habe ich bis zum 2. Dezember
2015 nicht bezahlt, aber einen entsprechenden Betrag an die
gemeinnützige Organisation Plan International e.V. überwiesen.
Von der gegnerischen Kanzlei erhielt ich ein zweites Schreiben,
dass ich bis zum 30. Dezember 2015 etwas über 1600 Euro bezahlen
soll.
Seit dem 3. Dezember 2015 warte ich daher auf eine
Zwangsvollstreckung gegen mich.
Ich bin nicht bereit, zu meinen hohen Anwalts-, Gerichts-,
Verwaltungskosten auch noch direkt an die gegnerische Partei zu
zahlen. Das ist eine enorme körperliche bzw. gesundheitliche
Belastung für mich.
Aus aus diesem Grund ist ein unverzügliches
Beweisverfahren erforderlich.
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2. |
Die unterlassenen Beweise zu meinen
Gunsten habe ich nicht zu vertreten, sondern die Polizei, das
Landratsamt Lörrach, das Amtsgericht Lörrach, das Landgericht
Freiburg, die Staatsanwaltschaft Lörrach, die
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, der Petitionsausschuss im
Landtag von Baden-Württemberg. Über 6 Jahre Unterlassung ist
eine unerträgliche Belastung,
die schnellstmöglich aufgehoben werden muss. |
G. Moser Anlage:
Mahnung der gegnerischen Kanzlei vom 17.12.2015
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Kommentar am 30.04.2016.
Das Beweisverfahren wurde trotzdem später abgelehnt. |
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