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				Gertrud Moser, 
				..................79589 Binzen,  Tel. .................... 
				  
				  
				
				Verwaltungsgericht Freiburg 
				Habsburgerstraße 
				103 
				  
				79061 Freiburg 
				11.01.2016 
				  
				Aktenzeichen 4 K 2449/15 
				  
				Zitat aus meinem Brief vom 18.01.2012 an das Amtsgericht 
				Lörrach, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe:  
				(Ebenfalls auf meiner 
				Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de) 
				  
				
				Ziele der gerichtlichen Betreuungsverfahren sind 
				  
				a) 
				die rechtliche Vertretung,pervertiert, weil ich Fehler 
				von staatlichen Institutionen nachweisen muss.
 
				(Nachträglicher 
				Kommentar 
				
				10/2015):
 Dazu sind umfassende juristische Kenntnisse erforderlich, die 
				über die Rechtskenntnisse einer normalen Bürgerin hinausgehen. 
				Auf diesen Seiten ist klar erkennbar, dass ich keiner 
				rechtlichen Vertretung bedarf. Meine jahrelangen berechtigten 
				Ansprüche an Polizei und Justiz werden abgelehnt bzw. ignoriert, 
				weil keiner auch nicht den kleinsten Fehler eingesteht.)
 
				  
				b) die 
				Gesundheitssorge, pervertiert, 
				weil ich durch das Verfahren Krankheiten bekommen habe.
 
				(Nachträglicher Kommentar 
				
				10/2015):
 Ich habe inzwischen irreparable Gesundheitsschäden.
 Wie groß wird die Angst und Belastung einer Bürgerin, wenn 
				Polizei, Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft, Petitionsausschuss 
				BW ihr übliche Rechte zu ihren Gunsten seit Jahren verweigern?).
 
				  
				c)
				Vermögenssorge, pervertiert, weil ich finanzielle Folgen hatte
 
				(Nachträglicher 
				Kommentar 
				
				10/2015):
 Ich musste mich verschulden, nicht nur durch die direkten 
				Rechtskosten. Es gibt auch indirekte, z.B. keine neuen Fenster 
				möglich, dadurch höhere Heizkosten)
 
				  
				Inzwischen 
				fehlt beim Punkt a), 
				dass ich mich 
				ein Anwalt hintergangen hat und ich für weitere Anwälte Fehler 
				in der anwaltlichen Vertretung nachweisen muss. So etwas nenne ich "Deutscher Entmündigungswahnsinn"
 
				  
				   Anlage: 
				Schreiben der Rechtsanwaltskammer vom 7.01.2015 |