Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße
103
79061 Freiburg
11.01.2016
Zum Schreiben vom
14.12.2014 von Rechtsanwalt 12
an das Verwaltungsgericht.
Mit Schreiben vom 14.12.2014
beantragt Rechtsanwalt 12 eine Beiladung.
Ich lehne die weitere Einbindung
von Rechtsanwalt 12 ab.
ich bin seit Tagen dabei, den
Schriftwechsel zwischen mir und Rechtsanwalt 12 zu untersuchen
und schreibe eine Stellungnahme für die Rechtsanwaltskammer, ob
Rechtsanwalt 12 möglicherweise wichtige Eingaben zu meinen
Gunsten unterlassen hat.
Außerdem muss ich auch erkennen, ob
er überflüssige Verfahren für mich eingeleitet und mich so
kostenpflichtig belastet hat.
Mir ist erst gestern aufgefallen,
dass das Verwaltungsgericht ihm dreimal
(12.10., 9.11. und 18.11.2015) geschrieben hat,
dass er Schriftsätze in 2facher Fertigung einreichen soll.
So etwas gehört doch zum Grundwissen eines Anwalts.
Ähnlich sieht es mit meinen Schreiben an ihn aus.
Er hat wichtige Anliegen von mir ignoriert bzw. widersetzt.
Am 29.9.2015 schreibt er beispielsweise:
Eine
Kritik an den anderen Gerichten - oder auch am
Petitionsausschuss - wirkt nur negativ gegen Sie, statt
für Sie.
Glauben Sie mir. |
Da ich noch für die Berufungsklage beim Landgericht mit ihm
telefoniert oder persönlich gesprochen habe, kann ich nicht
beweisen, dass er wichtige Anliegen von mir ignoriert hat.
Er hatte aber schriftliche
Unterlagen zu den Falschaussagen der Gegenpartei, die er nicht
verwendet hat.
Mögliche Folge: Keine Kritik an der 1. Instanz in der
Berufung ????
Nachdem er mir bei einem Telefonat
unterstellt hat, dass ich selbst daran schuld bin, dass mich
meine beiden ersten Anwälte nicht richtig vertreten haben,
wollte ich nur noch schriftlichen Kontakt. Mit den ersten beiden
Anwälten gab es auch fast ausschließlich schriftlichen Austausch
und diesen Schriftwechsel kennt er nicht.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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