Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße
103
79061 Freiburg
11.01.2016
Aktenzeichen 4 K 2170/15
Zitat aus meinem Brief vom 18.01.2012 an das Amtsgericht
Lörrach, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe:
(Ebenfalls auf meiner
Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de)
Ziele der gerichtlichen Betreuungsverfahren sind
a)
die rechtliche Vertretung,
pervertiert, weil ich Fehler
von staatlichen Institutionen nachweisen muss.
(Nachträglicher
Kommentar
10/2015):
Dazu sind umfassende juristische Kenntnisse erforderlich, die
über die Rechtskenntnisse einer normalen Bürgerin hinausgehen.
Auf diesen Seiten ist klar erkennbar, dass ich keiner
rechtlichen Vertretung bedarf. Meine jahrelangen berechtigten
Ansprüche an Polizei und Justiz werden abgelehnt bzw. ignoriert,
weil keiner auch nicht den kleinsten Fehler eingesteht.)
b) die
Gesundheitssorge,
pervertiert,
weil ich durch das Verfahren Krankheiten bekommen habe.
(Nachträglicher Kommentar
10/2015):
Ich habe inzwischen irreparable Gesundheitsschäden.
Wie groß wird die Angst und Belastung einer Bürgerin, wenn
Polizei, Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft, Petitionsausschuss
BW ihr übliche Rechte zu ihren Gunsten seit Jahren verweigern?).
c)
Vermögenssorge,
pervertiert, weil ich finanzielle Folgen hatte
(Nachträglicher
Kommentar
10/2015):
Ich musste mich verschulden, nicht nur durch die direkten
Rechtskosten. Es gibt auch indirekte, z.B. keine neuen Fenster
möglich, dadurch höhere Heizkosten)
Inzwischen
fehlt beim Punkt a),
dass ich mich
ein Anwalt hintergangen hat und ich für weitere Anwälte Fehler
in der anwaltlichen Vertretung nachweisen muss.
So etwas nenne ich "Deutscher Entmündigungswahnsinn"
Anlage:
Schreiben der Rechtsanwaltskammer vom 7.01.2015 |