| Moser-Adresse ..... 
 Verwaltungsgericht FreiburgHabsburgerstraße 103
 
 79061 Freiburg
 
				10.01.2016 Aktenzeichen 4 K 2590/15 Ihr Schreiben vom 05.01.2015 mit der Ablehnung einer 
				baldigen Zeugenbefragung. Mein Schreiben vom 8.1.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Richter Knorr,
 bekanntlich wird mir seit über 6 Jahren von der Polizei, den 
				Zivilgerichten, der Staatsanwaltschaft und dem 
				Petitionsausschuss das Recht auf Zeugen verweigert. Meine Nachbarin wird von diesen Institutionen geradezu 
				animiert, mich mit weiteren falschen und unkonkreten 
				herabsetzenden Aussagen zu belasten.  Die Polizei und das Landratsamt erwarten, dass ich die 
				gesamten Prozesskosten bezahlen muss.  Wieviel muss ich denn bezahlen, wenn in Binzen 10 Zeugen 
				unverzüglich befragt werden?Wieviel muss ich für 20 Zeugen bezahlen?
 Reichen 3000 Euro als Anzahlung für eine unverzügliche 
				Zeugenbefragung oder muss ich mich doch an den Europäischen 
				Gerichtshof für Menschenrechte wenden? Dabei soll sich die Zeugenbefragung auch bezüglich des nicht 
				zulässigen Gewerbes (Groß- und Einzelhandel mit Fußbodenbelägen) 
				beziehen und wie oft ich im Verhältnis zum Schwiegervater der 
				Anzeigenerstatterin auf der Straße zu sehen bin. Meine Aktenberge sind eine Fundgrube für Grund- und 
				Menschenrechtsverletzungen und Strafrechtsverstößen mir 
				gegenüber.  Damit würde ich auch anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern 
				helfen, um künftig Entmündigungsattacken des Staates mit Hilfe von 
				Denunzianten zu verringern.
 In den meisten übrigen europäischen Ländern gibt es kein 
				vergleichbares Entmündigungsverfahren wie es im deutschen Recht 
				verankert ist. Der Begriff "Betreuungrecht" ist im Vergleich zur Realität viel 
				zu positiv besetzt.
 Das belegt meine Homepage
				
				www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de .
 Mit freundlichem Gruß
 G. Moser
 
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