Moser-Adresse .....
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103
79061 Freiburg
10.01.2016
Aktenzeichen 4 K 2590/15
Ihr Schreiben vom 05.01.2015 mit der Ablehnung einer
baldigen Zeugenbefragung. Mein Schreiben vom 8.1.2016
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Richter Knorr,
bekanntlich wird mir seit über 6 Jahren von der Polizei, den
Zivilgerichten, der Staatsanwaltschaft und dem
Petitionsausschuss das Recht auf Zeugen verweigert.
Meine Nachbarin wird von diesen Institutionen geradezu
animiert, mich mit weiteren falschen und unkonkreten
herabsetzenden Aussagen zu belasten.
Die Polizei und das Landratsamt erwarten, dass ich die
gesamten Prozesskosten bezahlen muss.
Wieviel muss ich denn bezahlen, wenn in Binzen 10 Zeugen
unverzüglich befragt werden?
Wieviel muss ich für 20 Zeugen bezahlen?
Reichen 3000 Euro als Anzahlung für eine unverzügliche
Zeugenbefragung oder muss ich mich doch an den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte wenden?
Dabei soll sich die Zeugenbefragung auch bezüglich des nicht
zulässigen Gewerbes (Groß- und Einzelhandel mit Fußbodenbelägen)
beziehen und wie oft ich im Verhältnis zum Schwiegervater der
Anzeigenerstatterin auf der Straße zu sehen bin.
Meine Aktenberge sind eine Fundgrube für Grund- und
Menschenrechtsverletzungen und Strafrechtsverstößen mir
gegenüber.
Damit würde ich auch anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern
helfen,
um künftig Entmündigungsattacken des Staates mit Hilfe von
Denunzianten zu verringern.
In den meisten übrigen europäischen Ländern gibt es kein
vergleichbares Entmündigungsverfahren wie es im deutschen Recht
verankert ist.
Der Begriff "Betreuungrecht" ist im Vergleich zur Realität viel
zu positiv besetzt.
Das belegt meine Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de .
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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