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Justitia
  
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Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Verwaltungsgericht Freiburg


Moser-Adresse .....
 

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103

79061 Freiburg

08.01.2016

Aktenzeichen 4 K 2449/15

Mögliche Eingabe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstöße gegen Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 13

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Richter Knorr,

die seit über 6 Jahre andauernde Weigerung von Polizei, Zivilgerichten und Staatsanwaltschaft mir übliche Rechte zu den Falschaussagen meiner Nachbarn zu gewähren, ist ein Grund, den Europäischen Gerichtshof zu informieren.

Außerdem kann auch belegt werden, dass meine Nachbarn mich mit negativen Aussagen belasten, ohne dass sie dafür Beweise erbringen müssen.

Beispiel 1:
Ich bin durch meine Nachbarn in ein Strafverfahren wegen Bedrohung gekommen,
obwohl ich keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts begangen habe.
Die Antwort, aus welcher Aktennummer und welchem Textteil sich eine Bedrohung ergeben haben soll, ist mir die Staatsanwaltschaft bis heute schuldig geblieben.
Da ich für die Einstellung des Verfahrens mit Hilfe einer Anwältin 1840 Euro zahlen musste, bin ich faktisch doch bestraft worden.

Diese Anwältin hat auch ohne Rücksprache mit mir nur einen kurzen Brief geschrieben,
dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei.

Sie ist nicht auf die Falschaussagen in der Strafanzeige gegen mich eingegangen, so dass ich dies hinterher in einer leider erfolglosen Strafanzeige versucht habe.

Beispiel 2:
Meine Nachbarn behaupten, dass ich ihnen Drohbriefe geschrieben habe.
Die gibt es nicht und sie mussten sie auch nicht bei Gericht vorlegen.

Außerdem sind mögliche Korruptionsmerkmale in meinem Fall enthalten.

Eine langjährige Verweigerung von Menschenrechten kann ein Grund sein für eine Eingabe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ohne dass beim Bundesverfassungsgericht geklagt werden muss.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 

Kommentar am 30.04.2016.
Das Beweisverfahren wurde später abgelehnt.

Geändert am:   10.01.2019

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