| Moser-Adresse ..... 
 Verwaltungsgericht FreiburgHabsburgerstraße 103
 
 79061 Freiburg
 
				08.01.2016 4 K 2449/15 In der Verwaltungsrechtssache
 Gertrud Moser
 gegen
 und das Landratsamt Lörrach
 wurde mit Schreiben vom 21.12.2015 beantragt, 
 alle mündlichen Verhandlungen vollständig
 auf Tonaufnahmegeräten aufzuzeichnen.
 Da die Klägerin noch weitere Schreiben persönlich abgegeben 
				hat und das Schreiben vom 21.12.2015 ungünstigerweise mehrere 
				Aktenzeichen enthält, wird dieser Antrag nochmals gestellt. Möglicherweise hat die 
				Klägerin das Schreiben vom 21.12.2015 aus Versehen nicht 
				abgegeben.
 Begründung: Bei der mündlichen Verhandlung im Dezember 2014 beim 
				Amtsgericht Lörrach gegen die Anzeigeerstatterin stellte die 
				Richterin  nur eine einzige und unwichtige Frage an die Beklagte. Sie fragt die Beklagte, ob Sie die Bauherrin sei.Und die Beklagte hat diese Frage bejaht, so wie es im 
				Polizeibericht von 2009 steht.
 Nicht einmal eine unwichtige Frage konnte die 
				Anzeigenerstatterin wahrheitsgemäß beantworten. Schon in meiner 
				Strafanzeige von 2009 habe ich diese falsche Angabe im 
				Polizeibericht als unwichtig eingestuft.
 Dieses Ereignis wurde nicht im späteren Protokoll angegeben. In der Klageerwiderung beim Landgericht steht, dass der 
				Ehemann der Beklagten Bauherr ist.Tatsächlich sind bzw. sollen der Ehemann der Beklagten und 
				dessen Bruder die Bauherren sein (y und z Nachbarn-X).
 Ich hatte bei dieser ersten mündlichen Verhandlung vor einem 
				Gericht nicht gewusst, dass man beantragen kann, dass etwas 
				ausdrücklich in das Protokoll aufgenommen werden kann. Außerdem 
				lag auf dem Tisch der Richterin ein Tonaufzeichnungsgerät, so 
				dass ich annehmen konnte, dass die gesamte mündliche Verhandlung 
				aufgezeichnet wird. Das war leider nicht der Fall. Mit freundlichem GrußG. Moser
 
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