Moser-Adresse .....
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103
79061 Freiburg
08.01.2016
Aktenzeichen 4 K 2170/15
Mögliche Eingabe beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte wegen Verstöße gegen Artikel 6, Artikel 8 und
Artikel 13
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Richter
Knorr,
die seit über 6 Jahre andauernde Weigerung von Polizei,
Zivilgerichten und Staatsanwaltschaft mir übliche Rechte zu den
Falschaussagen meiner Nachbarn zu gewähren, ist ein Grund, den
Europäischen Gerichtshof zu informieren.
Außerdem kann auch belegt werden, dass meine Nachbarn mich
mit negativen Aussagen belasten, ohne dass sie dafür Beweise
erbringen müssen.
Beispiel 1:
Ich bin durch meine Nachbarn in ein Strafverfahren wegen
Bedrohung gekommen,
obwohl ich keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts begangen
habe.
Die Antwort, aus welcher Aktennummer und welchem Textteil sich
eine Bedrohung ergeben haben soll, ist mir die
Staatsanwaltschaft bis heute schuldig geblieben.
Da ich für die Einstellung des Verfahrens mit Hilfe einer
Anwältin 1840 Euro zahlen musste, bin ich faktisch doch bestraft
worden.
Diese Anwältin hat auch ohne Rücksprache mit mir nur einen
kurzen Brief geschrieben,
dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei.
Sie ist nicht auf die Falschaussagen in der Strafanzeige
gegen mich eingegangen, so dass ich dies hinterher in einer
leider erfolglosen Strafanzeige versucht habe.
Beispiel 2:
Meine Nachbarn behaupten, dass ich ihnen Drohbriefe geschrieben
habe.
Die gibt es nicht und sie mussten sie auch nicht bei Gericht
vorlegen.
Außerdem sind mögliche Korruptionsmerkmale in meinem Fall
enthalten.
Eine langjährige Verweigerung von Menschenrechten kann ein
Grund sein für eine Eingabe beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte, ohne dass beim Bundesverfassungsgericht geklagt
werden muss.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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