Moser-Adresse .....
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103
79061 Freiburg
08.01.2016
4 K 2170/15
In der Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen
Land Baden-Württemberg ( Polizeipräsidium Freiburg )
wurde mit Schreiben vom 21.12.2015 beantragt,
alle mündlichen Verhandlungen vollständig
auf Tonaufnahmegeräten aufzuzeichnen.
Da die Klägerin noch weitere Schreiben persönlich abgegeben
hat und das Schreiben vom 21.12.2015 ungünstigerweise mehrere
Aktenzeichen enthält,
wird dieser Antrag nochmals gestellt. Möglicherweise hat die
Klägerin das Schreiben vom 21.12.2015 aus Versehen nicht
abgegeben.
Begründung:
Bei der mündlichen Verhandlung im Dezember 2014 beim
Amtsgericht Lörrach gegen die Anzeigeerstatterin stellte die
Richterin
nur eine einzige und unwichtige Frage an
die Beklagte.
Sie fragt die Beklagte, ob Sie die Bauherrin sei.
Und die Beklagte hat diese Frage bejaht, so wie es im
Polizeibericht von 2009 steht.
Nicht einmal eine unwichtige Frage konnte die
Anzeigenerstatterin wahrheitsgemäß beantworten. Schon in meiner
Strafanzeige von 2009 habe ich diese falsche Angabe im
Polizeibericht als unwichtig eingestuft.
Dieses Ereignis wurde nicht im späteren Protokoll angegeben.
In der Klageerwiderung beim Landgericht steht, dass der
Ehemann der Beklagten Bauherr ist.
Tatsächlich sind bzw. sollen der Ehemann der Beklagten und
dessen Bruder die Bauherren sein (y und z Nachbarn-X).
Ich hatte bei dieser ersten mündlichen Verhandlung vor einem
Gericht nicht gewusst, dass man beantragen kann, dass etwas
ausdrücklich in das Protokoll aufgenommen werden kann. Außerdem
lag auf dem Tisch der Richterin ein Tonaufzeichnungsgerät, so
dass ich annehmen konnte, dass die gesamte mündliche Verhandlung
aufgezeichnet wird. Das war leider nicht der Fall.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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