| Petition 63006 Betreuungsrecht - Aushändigung eines offiziellen 
				Informationsblattes bei Einleitung eines Betreuungsverfahrens 
				vom 07.01.2016 Text der Petition Die Petentin fordert, dass Behörden und Amtsgerichte vor und bei der Einleitung eines 
				gerichtlichen Betreuungsverfahrens der betroffenen Person ein 
				offizielles Informationsblatt aushändigen,
 wodurch eingehender auf die entstehenden Rechtsfolgen für die 
				Betroffenen hingewiesen wird.
 Begründung Darin wird aufgeführt, welche möglichen Rechte die betroffene 
				Person verliert und welche konkreten Folgen dadurch entstehen 
				(eingeschränkte Geschäftsfähigkeit, Aufenthaltsrecht und 
				Verfügung über das Vermögen werden vom gesetzlichen Betreuer 
				bestimmt, die Post bekommt der Betreuer....) Beim Ratenkaufvertrag gibt es Formvorschriften, damit sich 
				die betroffenen Personen nicht zu sehr verschulden. Bei der Einleitung von gerichtlichen Betreuungsverfahren gibt 
				es keine Formvorschriften und damit auch keine 
				Informationspflichten. In den Medien wird häufig über ehrenamtliche Betreuer 
				berichtet. Bei vorhandenem Vermögen muss aber der gesetzliche 
				Betreuer mit eigenen Mitteln bezahlt werden. Oft werden dazu 
				Rechtsanwälte eingesetzt. geschickt, Meist keine Verfügung mehr 
				über das Bankkonto, usw... Rechtsanwälte, Behörden informieren teilweise einseitig über 
				die Folgen einer gesetzlichen Betreuung und erreichen damit das 
				Einverständnis der betroffenen Person, dass für sie ein 
				gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Typisches Beispiel: Die Geschäftsfähigkeit bleibt erhalten. 
				Verschwiegen wird, dass die volle Geschäftsfähigkeit in eine 
				beschränkte Geschäftsfähigkeit umgewandelt wird. Die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens ist 
				formlos. Somit kann jeder mit wenigen und falschen Angaben eine 
				Bürgerin oder einen Bürger in ein gerichtliches 
				Betreuungsverfahren mit dem Zwang zu einem psychiatrischen 
				Gutachten bringen. Der Begriff der „Betreuung" ist irreführend und vermittelt 
				einen zu positiven Eindruck im Verhältnis zu den möglichen 
				Rechtsfolgen. In Österreich wird der Begriff „Sachwalterschaft" 
				verwendet. Außerdem handelt es sich in den meisten Fällen immer 
				noch um eine faktische Entmündigung, für die kein besonderer 
				Grund vorliegen muss. Die dann zu erstellenden psychiatrischen 
				Gutachten sind umstritten und werden meist ohne genaue Kenntnis 
				der betroffenen Person erstellt. |